Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 74

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anderen Kapiteln dieses Gesetzes gesprochen, und nicht zu dem, zu dem Sie gesprochen haben. Damit konnten Sie nämlich niemanden mehr von Ihrer Wahrheit überzeugen – ganz im Gegenteil! –, und darüber bin ich eigentlich froh. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute auch das Gruppenpraxengesetz, und ich möchte den Herrn Staatssekretär an etwas Wesentliches erinnern:

Herr Staatssekretär! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. Auf diese Verfassungsbestimmung, Herr Staatssekretär, habe ich Sie aufmerksam gemacht, und ich habe von Ihnen eingefordert – mit Recht eingefordert –, so wie Tausende behinderte Menschen in Österreich auch, dass im Gruppenpraxengesetz eine Klarstellung enthalten sein muss, dass Arztpraxen auch für behinderte und alte Menschen barrierefrei erreichbar sein müssen. (Beifall bei den Grünen. – Staatssekretär Dr. Waneck: Wie ist das heute?)

Herr Staatssekretär! Ich zitiere Sie: "Die Frage der Behinderten – das weiß Frau Abgeordnete Haidlmayr – ist ein besonderes Anliegen von mir. Wenn gesagt wird, dass hier nichts geschehen ist, dann muss ich das korrigieren: Wir haben, schriftlich nachweisbar, die Ärztekammer aufgefordert, von sich aus die noch nicht umgesetzten Versprechen durchzuführen" und so weiter. Dann sagen Sie noch, es wird im Ärztegesetz der barrierefreie Zugang sichergestellt werden.

Tatsache ist, dass im Entwurf der ASVG-Novelle nichts davon gestanden ist und Sie es jetzt im Nachhinein im Abänderungsantrag noch hineinreklamiert haben – aber nicht im Interesse der behinderten Menschen, sondern nur, um sich selbst Genüge zu tun. Das aber, meine Damen und Herren, ist eindeutig zu wenig! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ihre Bestimmung und die Begründung dafür möchte ich Ihnen auch nicht vorenthalten, besonders nicht Ihre Begründung, die lautet nämlich: In den Gesamtverträgen soll – die Betonung liegt auf "soll"! – als verbindlicher Inhalt die Sicherstellung eines behindertengerechten Zuganges zu den Vertrags-Gruppenpraxen geregelt werden. – Soll geregelt werden, und nicht muss geregelt werden! (Staatssekretär Dr. Waneck: Verbindlich!)

Herr Staatssekretär! Behindertenrechte sind Menschenrechte! Und Menschenrechte sollen nicht eingehalten werden, sondern müssen eingehalten werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Herr Staatssekretär! Deshalb soll auch niemand mehr in Österreich zu denen gehören, die Ihren Versprechungen glauben. Sie halten sie nicht ein! Das haben Sie hier wieder einmal ganz deutlich unter Beweis gestellt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, Öllinger, Haidlmayr zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (58. Novelle zum ASVG), 624 der Beilagen, i.d.F. des Ausschussberichtes 726 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Nach Z 57 wird folgende Z 57a eingefügt:

Z 57a lautet:

"1a. Die behindertengerechte Ausstattung (ÖNORM B 1600) der Praxisräume einer ausreichenden Zahl an Vertragsärzten und Vertragsgruppenpraxen, sodaß auch für behinderte Menschen die freie Arztwahl möglich ist."


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