Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 165

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Zum Dritten wenden wir uns gegen die Kriminalisierung von Lenkern, die erlaubterweise, Kollege Firlinger, Medikamente nehmen (Abg. Mag. Firlinger: Bei euch ist das Problem, dass der linke Flügel euch das nicht erlaubt!), die oftmals Suchtmittel wie etwa Codein enthalten. (Abg. Wattaul: ... zu reden!)

Zum Vierten wenden wir uns gegen eine zwangsweise Blutabnahme oder Harnprobe, Kollege Kukacka! (Abg. Mag. Firlinger: ... Interessen!) Dagegen wenden wir uns deshalb, weil die Ärztekammer in ihrer Stellungnahme schreibt: Die im § 5 Abs. 11 vorgesehene Verpflichtung, diverse Körperflüssigkeiten zum Zweck wissenschaftlicher Untersuchungen abzugeben, erscheint rechtlich bedenklich. (Abg. Mag. Kukacka: Beim Alkohol nicht?)

Ausdrücklich abgelehnt – so die Ärztekammer – wird die im § 5 Abs. 10 vorgesehene Zwangsabnahme einer Blut- beziehungsweise Harnprobe auch gegen den Willen des Probanden. (Abg. Mag. Firlinger: Die Regierung hat die Verantwortung ...!) Eine zwangsweise Durchsetzung invasiver Blutabnahmen ist aber nicht nur juristisch zweifelhaft, sie widerspricht auch medizinischer und ethischer Sicht, jedenfalls dem ärztlichen Berufsverständnis. (Abg. Mag. Kukacka: Und wie ist das beim Alkohol?)

Ich frage mich, ob Kollege Rasinger, Kollegin Povysil und alle Ärzte, die hier sitzen, überhaupt eine solche Blutabnahme vornehmen würden, meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Kukacka: Beim Alkohol ist das erlaubt? – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zum Fünften wenden wir uns dagegen, dass diese Maßnahmen auf dem Rücken der Exekutive ausgetragen werden und ein unvollziehbares Gesetz geschaffen wird. (Abg. Mag. Kukacka: Beim Alkohol ist das erlaubt? Das ist doch doppelzüngig, Kollege Parnigoni!) Ich begründe auch, warum das so ist: zum Ersten, weil es eine nicht ausreichende Schulung der Beamten gibt, zum Zweiten, weil es zu wenig ausgebildete Amtsärzte gibt, und zum Dritten, weil es zu wenige Amtsärzte gibt. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Das begründe ich ebenfalls, und zwar mit einer Stellungnahme des Innenministeriums. Das Innenministerium, Kollege Firlinger ... (Abg. Mag. Firlinger: Die erste Stellungnahme war schon falsch!)

Das Innenministerium – Ernst Strasser wird ja hoffentlich nichts Falsches schreiben (Abg. Mag. Firlinger: Die erste Stellungnahme, die Sie zitiert haben, war schon falsch!)  – schreibt: Die Bundesgendarmerie hat größte, unlösbare Probleme, da größtenteils keine Amtsärzte und zum Teil auch keine Gemeindeärzte – weil das Bundesland Niederösterreich die Verträge gekündigt hat – zur Verfügung stehen. Zusätzlich sind die Ärzte insbesondere betreffend die Erkennung von Drogen im Straßenverkehr nicht geschult. Es besteht großer Handlungsbedarf in den Ländern, ausgenommen in Wien. (Abg. Wattaul: Dann muss man halt handeln!)

Meine Damen und Herren! Zum Sechsten sind wir auch deshalb gegen diese Novelle (Abg. Mag. Firlinger: ... dann machen wir es!), weil keine entsprechenden Testgeräte mit fixen Grenzwerten – im Vergleich etwa zum Alkohol, lieber Kollege Kukacka – zur Verfügung stehen. Beim Alkohol haben wir Verfahren und Testgeräte, womit wir die Beeinträchtigung, die Auswirkungen messen und feststellen können. Bei den Suchtmitteln gibt es das nicht. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Daher darf ich auf das, was Kollege Firlinger gesagt hat, eingehen. Kollege Firlinger hat hier ganz einfach eine Studie falsch interpretiert. (Abg. Wattaul: Da gibt es Grenzwerte ...!) – Herr Kollege Wattaul, Sie kommen ohnehin gleich dran! Warten Sie noch eine Minute, dann können Sie sagen, was Sie sagen möchten, sofern Sie das können. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Sie haben eine Studie falsch interpretiert, weil es in Wirklichkeit so ist (Abg. Dr. Ofner: Das ist Überheblichkeit! Präpotent und überheblich!)  – darf ich Ihnen das vorlesen, Kollege Ofner? (Abg. Dr. Ofner: Mir darfst gar nichts vorlesen ...!)  –, eine Studie aller Staaten, da steht es ganz genau:

"Werden bei Kontrollen Schnelltestgeräte verwendet?" Das hat Kollege Firlinger angesprochen. (Abg. Mag. Firlinger: Nein!)


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