Damen und Herren! (Zwischenrufe bei den Grünen. – Gegenrufe bei der ÖVP. – Abg. Großruck: Der Bundeskanzler hat hier mehr Präsenz als der Herr Gusenbauer!)
Ich meine, Frau Abgeordnete Haidlmayr, dass uns der Bundeskanzler in wichtigen Punkten Informationen gegeben hat, die für uns, für Sie, für uns alle sehr nützlich waren. Ich möchte ihm auch für die Arbeit danken, die er in den letzten Wochen seit dem 11. September geleistet hat. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist nicht so leicht, zum Iran ein gutes Verhältnis aufrechtzuerhalten. Das ist Österreich gelungen. Das ist das Verdienst der österreichischen Politiker, die diese Arbeit geleistet, diese Kontakte aufgebaut und weiter gepflegt haben, meine Damen und Herren. Ich trete dafür ein, dass das auch ganz klar gesagt wird.
Meine Damen und Herren! Es ist positiv, dass man sich in den grundsätzlichen Erklärungen zu diesem Vertrag von Nizza bekennt und dass es zu einem Drei-Parteien-Antrag gekommen ist, in dem noch einmal die wesentlichen Punkte niedergeschrieben worden sind. Umso unverständlicher ist es, dass manche Redner versuchen, einfach nur etwas Negatives zu finden und irgendwelche kritischen Anmerkungen vorzubringen.
Meine Damen und Herren! Das, was Frau Abgeordnete Lunacek gesagt hat, war wirklich an den Haaren herbeigezogen. (Abg. Mag. Lunacek: Was denn?) Ich habe mir das aufgeschrieben. Sie haben sich wirklich krampfhaft bemüht, kritische Anmerkungen zu finden, und zwar einerseits zum Entstehen des Vertrages und andererseits zum Vertreten der österreichischen Positionen. Wir freuen uns, dass Österreich sich durchgesetzt hat. Sie haben das ein bisschen lächerlich gemacht, dieses Durchsetzen der österreichischen Positionen.
Ich freue mich aber auch, dass europäische Positionen durchgesetzt worden sind. Ich nenne jetzt eine ganz wichtige, die Ihnen wahrscheinlich gar nicht so bewusst ist, die Sie überlesen haben, nämlich die sozialpolitische Position, die in diesen Vertrag von Nizza Eingang gefunden hat.
Es kommt durch diesen Vertrag ein neues Tätigkeitsfeld in die Gemeinschaft, nämlich die Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit, und zwar durch (Abg. Dr. Lichtenberger: Sonst nichts?) – ich nenne Ihnen die Schwerpunkte dieser Maßnahmen – die Verbesserung des Wissensstandes, den Austausch von Informationen und die Bewertung der Sozialpolitik.
Vereinzelt haben wir uns mit einzelnen dieser Punkte bereits befasst. Es ist aber keine wie immer geartete Harmonisierung damit verbunden. Das möchte ich auch unterstreichen, dass die Sozialpolitik in keiner Weise harmonisiert wird, dass also nicht die guten Standards der Gesundheitspolitik, der Pensionen, des Pflegegeldes in Österreich durch diese Politik, durch diese neuen Akzente in Frage gestellt werden. Wir werden auch nicht gezwungen oder veranlasst, zur Mitfinanzierung der Sozialpolitik in anderen EU-Staaten unmittelbar beizutragen. Aber ich betrachte es als einen ganz wichtigen Fortschritt, dass es gelungen ist, in diesem Vertrag auch Mindeststandards der Sozialpolitik in bestimmten Bereichen festlegen zu können.
Lassen Sie mich einen dritten wichtigen Punkt anführen, den wir heute mitbeschließen, nämlich die Umsetzung der Regionalprogramme der EU durch einen Vertrag, der nun zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen wird – schon abgeschlossen ist und heute vom Hohen Haus akzeptiert wird –, und zwar in Form einer Artikel-15a-Vereinbarung.
Auch dabei geht es nicht darum, dass man neue Behörden schafft, sondern dass man Verantwortlichkeiten festschreibt, dass man festlegt, wer für die Umsetzung der Regionalprogramme zuständig ist, wer entscheiden kann. Es geht darum, dass man neben den Verantwortungsbereichen die Entscheidungsmöglichkeiten der regionalen Behörden, der Länder entsprechend einbaut und berücksichtigt. Man will die Möglichkeiten also nicht einengen, sondern in weitesten Bereichen erweitern.
Wir werden diesen Vertrag jetzt mitbeschließen, und ich freue mich, dass beide Vorlagen – sowohl der Vertrag von Nizza mit dem Drei-Parteien-Antrag als auch dieses Abkommen, diese Artikel-15a-Vereinbarung der Bundesländer mit dem Bund über die Umsetzung und Durchführung