Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 235

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Übrig geblieben sind zwei Aspekte: einerseits die Erleichterung – das sagen Sie – bei Übernahme von Mieteigentum, andererseits sozusagen die Frage der Investitions-Vorverlagerung von fünf Jahren auf drei.

Da könnte man sagen: Der Berg hat gekreißt, und geboren wurde eine Maus. Meines Erachtens hätte man bei einer Wohnrechtsnovelle viel grundsätzlicher ansetzen müssen. Es hat Fachtagungen gegeben, die schon ein umfassendes Reformprogramm entwickelt haben, nur haben Sie nicht die Geduld, ein solches umfassendes Reformprogramm auf den Weg zu bringen. Statt dessen gibt es jedes Jahr ein kleines Scheibchen. Von diesem Scheibchen wird wieder etwas abgeschnitten, und übrig bleiben zwei Stückchen, die es meines Erachtens nicht wert sind, groß honoriert zu werden.

Nun ganz kurz zur Detailkritik zum ersten Bereich. – Herr Kollege Firlinger, Sie haben gesagt, die Bildung von Wohnungseigentum über Mietkauf würde jetzt vereinfacht, Rechtssicherheit würde eintreten, alles sei paletti, somit herrsche der "goldene Westen" mehr oder weniger auch in der Mietkaufregelung. – Dem ist bitte nicht so! Fachexperten sagen, es werde zwar manches vereinfacht, und es werde jetzt Rechtssicherheit herrschen, aber es kommt zu dem Problem, dass in bestehendes Recht eingegriffen wird. Das schafft Unsicherheit. Zweitens werden vor allem auch die Fristen viel enger gefasst. Nur noch fünf Jahre kann die MieterIn optieren, ob sie kaufen will oder nicht, nämlich zwischen dem zehnten und dem fünfzehnten Jahr. Das ist eine Einschränkung, keine Frage! Ich glaube, das wird auch jeder von Ihrer Seite her durchaus zugeben.

Ein zusätzlicher Punkt ist sicherlich, dass auch bei der Preisbildung ein Rückschritt erfolgt. Ich kann Ihnen das an einem Beispiel erläutern. Eine Gemeinnützige vereinbart ab nun einen Fixpreis von 28 800 S pro Quadratmeter. Der Preis vergleichbarer frei finanzierter Objekte, der jetzt herangezogen werden kann, liegt bei 30 000 S pro Quadratmeter. Nach der Regelung dieses neuen § 15a ist vorgesehen: Herstellungskosten plus 2 Prozent Rücklage plus 3 Prozent Risikozuschlag. Das würde nach der alten Regelung einen gesetzlichen Fixpreis von maximal 24 650 S betragen, nicht jedoch den Verkehrswert. Das ist die Spanne, die der Mieter, der zukünftig kaufen wird, mehr zahlen muss.

Das Problem liegt auch darin – Herr Kollege Tancsits, Sie können dann gerne das Ganze widerlegen (Abg. Mag. Firlinger: Das wird er auch ...!)  –, und die Tatsache ist auch die, dass man jetzt nicht einmal mehr bei Gericht große Chancen hat, Einspruch zu erheben. Da liegt meiner Ansicht nach der Hund begraben, da sehe ich sehr wohl eine Verschlechterung, obwohl ich nicht unbedingt eine Befürworterin von Mietkaufobjekten bin. Aber wenn Sie schon Eigentum propagieren und Mieteigentum vorantreiben wollen, dann sollten Sie es den InteressentInnen etwas leichter machen. Mit dieser Vorlage ist das nach meiner Interpretation und nach meinen Unterlagen nicht der Fall.

Das war die Kritik zu diesem einen Punkt, und dann kurz noch die Kritik zum anderen: Sie haben jetzt, was die Reinvestition von Wohnbaumitteln anlangt, die Frist von fünf Jahren auf drei Jahre gesenkt. Keine Frage, die Konjunktur ist etwas eingebrochen, um das höflich auszudrücken, keine Frage, Gelder sind notwendig, gerade im Baugewerbe. Nur: Meines Erachtens – und das habe ich schon im Ausschuss so argumentiert – wäre beschäftigungsmäßig und wirtschaftspolitisch eine Konzentrierung dieser Mittel im thermischen Sanierungsbereich am effizientesten und besten. Sie lassen das aber offen, Sie senken die Frist nur von fünf Jahren auf drei Jahre, ohne dabei den vielleicht beschäftigungsintensivsten Sektor der Sanierung voranzustellen. Ansonsten kann ich ohne weiteres auch mit dieser Regelung mitgehen.

Auch das Arbeitszeitgesetz ist für mich kein Problem, es ist eben ein Resultat dessen, dass bei der letzten Gesetzesänderung die Hausbesorgerregelung gefallen ist.

Insgesamt und noch einmal: Ein Berg hat gekreißt, ein Mäuslein wurde geboren. Zu diesem Mäuslein ist noch dazu anzumerken, dass es Verschlechterungen für Leute gibt, die Eigentum erwerben wollen. Das erscheint gerade bei einer Regierungskonstellation eigenartig, die immer


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