Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 247

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Was besagt das jetzt, und zwar so, sodass es jeder versteht? – Mit der Fremdengesetz-Novelle wurde eine Strafe für Beförderungsunternehmer – in diesem Fall geht es um Flugunternehmer, um Carrier – angedroht, die Menschen in ihren Flugzeugen als Passagiere mitnehmen, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass sie falsche Papiere beziehungsweise gefälschte Dokumente haben. Man hat gesagt, dass man dem vorbeugen will, weil das ein Problem in Österreich wäre – das kommentiere ich jetzt nicht –, und bürdet nun die Verpflichtung, die meiner Ansicht nach ausschließlich die Grenzkontrollstellen haben, den Beförderungsunternehmen auf und sagt: Wenn ihr nicht darauf achtet, dass nur Leute, bei denen Gesicht und Dokumente zueinander passen, in euer Flugzeug steigen, dann wird das mit Strafe sanktioniert!

Diese Bestimmung hat der Verfassungsgerichtshof in der Art und Weise, wie sie formuliert war, als unzureichend bezeichnet und nicht dem Legalitätsprinzip entsprechend aufgehoben. Es war nicht ganz klar, was damit gemeint ist. Und daher kam es zu einem Gesetzesprüfungsverfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt wird eine Regelung gewählt, die ich keinesfalls für ausreichend halte, um da Klarheit zu schaffen – noch dazu bürdet diese Bestimmung sowohl den Beförderungsunternehmen als auch den Betroffenen Lasten auf, die nicht gerechtfertigt sind.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit von einem wirtschaftlichen Unternehmen sozusagen eine vorgelagerte Grenzkontrolle durchzuführen ist und welche Probleme es in der Folge geben kann, wenn sich zum Beispiel herausstellt, dass jemand, der nachweislich falsche Dokumente hatte, dann trotzdem in Österreich Asyl bekommt, was zwar unwahrscheinlich ist, aber doch eintreten kann. Inzwischen wird der Beförderungsunternehmer bestraft, weil sich Dokumente als nicht richtig herausgestellt haben. Im Hinblick darauf frage ich mich: Wie wird zum Beispiel die AUA unter Wahrung des Datenschutzes jemals erfahren können, dass ihr zu Unrecht eine Strafe aufgebrummt wurde?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Diese Bestimmung schaut beim ersten Lesen relativ wenig bedeutungsvoll aus, hat aber aus verschiedensten Aspekten große Bedeutung, und es besteht die Gefahr – das haben wir im Ausschuss schon diskutiert –, dass sie, wenn sie so beschlossen wird, wieder nicht hält. – Das ist der eine Aspekt.

Der zweite Aspekt ist, dass dem Bemühen nicht nur der grünen Fraktion in keiner Weise entsprochen wurde. Es gibt darüber zwar kein Begutachtungsverfahren, denn das wurde als Initiativantrag eingebracht, und kundige NGOs oder beispielsweise auch der UNHCR erfahren ja nur über Umwege, was der Nationalrat fremdenrechtlich gesehen wieder vorhat. Es wurde jedenfalls davor gewarnt, das nicht explizit in das Gesetz mit aufzunehmen, und es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Normen der Genfer Flüchtlingskonvention zu beachten und anzuwenden sind. Und dass man sich daran halten sollte, scheint mir schon aus dem Grund völlig plausibel zu sein, weil in jener EU-Richtlinie, auf die sich das Ganze überhaupt stützt, extra noch darauf hingewiesen wird, dass beispielsweise auf die Verpflichtungen Österreichs aus der Genfer Flüchtlingskonvention Bedacht zu nehmen ist. Im Hinblick darauf frage ich Sie: Warum gilt das, was für EU-Richtlinien im Hinblick auf Schutzbestimmungen gilt und beachtet wird, für den österreichischen Gesetzgeber nicht, wenn es massive Bedenken jener gibt, die mit dieser Problematik zu tun haben? – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der zweite und nicht unmaßgebliche Satz dieses Abänderungsantrages von uns Grünen.

Wir haben darüber im Ausschuss eine lange und heftige Debatte abgeführt. Meine Kolleginnen und Kollegen von der grünen Fraktion und ich machen immer wieder darauf aufmerksam, dass der Nationalrat bei Gesetzesänderungen doch bedächtig vorgehen und Warnungen, dass sie eventuell vor Höchstgerichten nicht halten, ernst nehmen möge. Daran halten Sie sich aber auch heute wieder nicht, außer Sie schließen sich diesem unserem Abänderungsantrag an, meine sehr geehrten Damen und Herren, was ich ja noch hoffe. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.19


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