Herr Kollege Cap hat in Bezug auf Untätigkeit von Verantwortungslosigkeit gesprochen – müssen wir jetzt ausbaden, und das werfen Sie uns vor! (Abg. Silhavy: Sie sind überfordert, das ist alles! Sie sind überfordert!) – Das ist für mich wirklich grotesk.
Meine Damen und Herren! Es wird ja auch Ihrerseits alles dazu beigetragen, dass unsere Maßnahmen behindert werden. Ich nenne Ihnen dazu ein Beispiel, und zwar den berühmten Heizkostenzuschuss – der von Ihnen so gepriesen wurde, als wäre das Ihre Idee. Wissen Sie, wie diesbezüglich die Situation in der Stadt Wien aussieht? – Diesen Heizkostenzuschuss haben Ihre Stadträte behindert, die Beamten in der Stadt Wien! Hier wurde die Bevölkerung hingehalten, wurden die Anträge abgelehnt (Ruf bei der SPÖ: Stimmt nicht!), weil angeblich so viele gestellt wurden. Das wurde von Ihnen behindert! – Das ist die Wahrheit! Das haben Sie einmal zur Kenntnis zu nehmen. Politik für den Bürger zu behindern, das ist für mich wirklich herzlos und nichts anderes! (Abg. Edlinger: Deshalb haben Sie die Wiener auch so stark gewählt, gnädige Frau!)
Ein soziales Gewissen, das Sie, meine Damen und Herren, immer zu haben vorgeben, haben Sie nicht. Jene, die jahre- und jahrzehntelang Selbstbehalte eingeführt und alles behindert haben, die sind für mich wirklich verantwortungslos! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Die 59. ASVG-Novelle ist für mich ein erster Schritt zur Sanierung unseres Gesundheitswesens.
Das Erste ist einmal die Möglichkeit für den Patienten, Notfalldaten, Diagnostik und Blutgruppe freiwillig speichern zu lassen. Ich sehe das wirklich als einen wesentlichen Fortschritt, und ich glaube – bei aller Diskussion um den Datenschutz –, dass die Bevölkerung diese Möglichkeit gerne annehmen wird, da sie schnellere Hilfe und mehr Sicherheit für den Patienten bedeutet.
Das Zweite ist die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten: Jahrzehntelang – Herr Kollege Donabauer hat das bereits ausgeführt – hat man das Ihrerseits versucht. Jetzt ist es Gott sei Dank, auch dank der Sozialpartner, gelungen, diesen Schritt zu setzen.
Das Dritte – etwas, was in der Öffentlichkeit wenig diskutiert wird – ist die Wahlmöglichkeit für Versicherte der Gewerblichen Sozialversicherung, Geld- oder Sachleistungen in Anspruch zu nehmen. Das ist für mich ein interessantes Optionsmodell (Abg. Silhavy: ... für die gut Verdienenden!), das auf drei Jahre befristet ist, wodurch die finanziellen Quantifizierungen erkennbar werden. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy. )
Fazit: Wir wagen mutige Schritte! Wir müssen Ihre Schulden und Ihre Bürokratie abbauen – im Interesse des Patienten. Ich frage Sie wirklich: Wer ist da der Erlöser? – Unsere Regierung hat den Patienten und den Bürger von der unverantwortlichen sozialistischen Politik erlöst: Wir sind die Erlöser! (Abg. Edlinger: Der "Erlöser"! Der "Erlöser"!)
Abschließend darf ich noch folgenden – vom Kollegen Dolinschek bereits erwähnten – Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Kollegen zur Regierungsvorlage 834 und Zu 834 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (59. Novelle zum ASVG) in der Fassung des Ausschussberichtes 892 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Z. 93 werden in § 597 folgende Abs. 7 und 8 angefügt:
"(7) Für die Sitzungen des Überleitungsausschusses und der Verwaltungskörper der Pensionsversicherungsanstalt bis 31. Dezember 2005 gilt § 439 mit der Maßgabe, dass die nach dem Ar