Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 126

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Frau Abgeordnete Haller hat nämlich gesagt: Übergangsfristen können und wollen wir uns jetzt nicht leisten! Weil sich die Länder ohnehin etwas ersparen, sollen sie gefälligst die Übergangsregelung finanzieren!

An dieser Stelle muss ich aber daran erinnern, dass vor der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes eine Generalsekretärin der Freiheitlichen Partei versprochen hat, das Kinderbetreuungsgeld werde mit 1. Juli 2000 kommen und alle Frauen, die nach diesem Zeitpunkt ein Kind geboren haben werden, kämen in dessen Genuss, auch wenn, wie diese Generalsekretärin dazugesagt hat, dass das Gesetz möglicherweise erst so beschlossen werden wird, dass es mit 31. Dezember 2001 oder mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten wird.

Das hat nicht nur diese Generalsekretärin gesagt, das haben auch eine Frau Landesrätin in Oberösterreich und auch die damalige Familienministerin gesagt. Wir kennen deren Namen: Die Landesrätin ist Frau Haubner, die Generalsekretärin war Frau Zierler, sie sitzt hier im Parlament, und die Frau Bundesministerin Sickl haben wir inzwischen durch Rücktritt verloren. Aber das heißt ja nicht, dass diese Versprechen ungültig sind!

Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Sie haben das den Leuten versprochen, aber jetzt sagen Sie, die Länder müssten das machen. Schauen wir uns an, Frau Kollegin Haller, was das Land Oberösterreich gemacht hat! (Abg. Haller blättert in Unterlagen.)  – Frau Kollegin Haller, vielleicht können Sie mir zuhören!

Das Land Oberösterreich, wo Frau Haubner Landesrätin ist, hat tatsächlich eine Ausgleichsmaßnahme gesetzt, eine Übergangsbestimmung für all jene Mütter – oder Kinder, in Ihrer Terminologie –, die vor dem 31. Dezember 2001 ein Kind geboren haben, also zwischen dem 1. Juli 2000 und dem 31. Dezember 2001.

Frau Kollegin Haller! Wie schaut diese Übergangsbestimmung, die Ihre Parteifreundin Haubner mit beschlossen hat, aus, was ist ihr Effekt? – Pro Kind lediglich 550 S an Kinderbetreuungsgeld.

Frau Haubner, die öffentlich gesagt hat, diese 6 000 S gebe es überall, dem müsse Rechnung getragen werden, es könne nicht so sein, dass diejenigen Mütter, die ihre Kinder vorher geboren haben, draufzahlen, kommt nun daher und zahlt 550 S aus. Das ist doch jämmerlich, Frau Kollegin Haller! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Haller: Sagen Sie das der oberösterreichischen Landesregierung!)

Ich sage Ihnen noch etwas: Oberösterreich hat – und das wird im gesamten Bundesgebiet innerhalb des AMS so sein – für all jene Frauen, die nach dem 1. Jänner 2002 Kinderbetreuungsgeld beziehen können, die gleichzeitig vielleicht nach eineinhalb Jahren arbeiten gehen, aber wenig verdienen, die also den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nicht verlieren – rechnen Sie: 6 000 S Kinderbetreuungsgeld plus 6 000 S durch die Arbeit, das macht 12 000 S aus; in so einem Fall hat es bis jetzt die Einrichtung beziehungsweise die Möglichkeit gegeben, vom AMS eine Kinderbetreuungsbeihilfe in der Höhe von zirka 3 000 S zu erhalten –, die Kinderbetreuungsbeihilfe gestrichen!

Was heißt das? – Das heißt, dass diesen Frauen dann, wenn sie in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen, keine Kinderbetreuungsbeihilfe mehr gewährt wird. (Abg. Haller: Sie wollen also dreifach abscheinen!) Das heißt, dass diesen Frauen der Einstieg in den Arbeitsmarkt erschwert wird. (Beifall bei den Grünen.)

Ebenfalls gestrichen wurde – das wissen Sie auch, Frau Kollegin Haller – der Mutter-Kind-Pass-Bonus, und zwar generell. Sie haben, als Sie das Kinderbetreuungsgeld verkauft haben, nicht gesagt, dass es ab 1. Jänner 2002 den Mutter-Kind-Pass-Bonus nicht mehr geben wird. – So weit zu den "Meriten" des Kinderbetreuungsgeldes.

Ich stehe dazu: Das Kinderbetreuungsgeld hat auch positive Aspekte, das habe ich schon in der Debatte im Ausschuss gesagt, aber es ist ein unausgereiftes, unausgegorenes Konzept, und zwar vor allem deshalb, weil es keine Übergangsbestimmungen gibt. Sie weigern sich, sie


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