Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 230

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Koordinierungsstelle im Bereich der Exekutive zu schaffen, um die Kriminalität wirklich effizient bekämpfen zu können. (Abg. Leikam: Wurmitzer und Bürgermeister ...!)

Ich muss deshalb sagen: Bleiben wir bei der Sachlichkeit! Ihr tut euch heute wirklich schwer, das zeigen auch die Argumente über eine "Ballung des Observationsapparates", wie es in einer Aussendung geheißen hat. Man weiß ganz genau, dass es bereits jetzt rund 15 Organisationseinheiten der Exekutive gibt, die Observationen durchführen. Wenn man diese in einer Observationseinheit im BKA zusammenführt, dann bedeutet das meiner Ansicht nach wirklich eine große Kräftebündelung im Exekutivbereich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wenn jetzt immer wieder gefordert wird, einen Rechtsschutzbeauftragten einzusetzen oder überhaupt ein Rechtsschutzinstitut zu eröffnen, dann ist es wirklich ein Zeichen von Doppelbödigkeit, dass man so etwas verlangt. Auf der einen Seite sagt man: Ja, ich stimme einem BKA zu, aber es muss schlank sein!, und auf der anderen Seite versucht man wieder, die Bürokratie aufzublähen.

Eines muss man ebenfalls klar und deutlich sagen: Ein Bundeskriminalamt wurde schon von Ex-Innenminister Schlögl mehrmals gefordert. Immer wieder ist in den Dienstbesprechungen auf die Tagesordnung gekommen, dass das sinnvoll wäre. Nur weil es jetzt von unserem Minister umgesetzt wird, kann man es doch nicht als schlecht hinstellen!

Noch einmal: Ich glaube, ihr seid falsch oder schlecht informiert. Wenn es zu dieser Zusammenführung im Bundeskriminalamt kommt, dann werden nicht nur die Beamten dort hingebracht, sondern es werden auch die Aufgaben, die die Beamten jetzt in den Sondereinheiten haben, dort zusammengeführt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist wirklich nicht zu fassen, dass man einem so wichtigen Gesetz für die Zukunft der Exekutive nicht die Zustimmung gibt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wir gelangen nun zur Abstimmung. Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Es liegt mir ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag des Abgeordneten Parnigoni vor.

Da dieser Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 GOG die Anwesenheit des erforderlichen Quorums fest.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und dann über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Es liegt, wie gesagt, ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Parnigoni vor, der die Einfügung der Ziffern 2a bis 2d sowie einer Ziffer 4 in Artikel I vorsieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Der Abgeordnete Parnigoni hat darüber hinaus einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Ziffer 3 eingebracht.

Auch hier darf ich bitten, dass jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, dies bekunden. – Der Antrag hat nicht die Mehrheit gefunden.

Wir kommen daher zur Abstimmung über Artikel I Ziffer 3 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass dieser Teil des Gesetzentwurfes in zweiter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist.


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