Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 67

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pilz und Lunacek und Freundinnen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses (941 der Beilagen) über die Regierungsvorlage über den Zugang zu klassifizierten Informationen und deren sichere Verwendung (753 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz, InfoSiG) in der Fassung des Ausschussberichtes 941 der Beilagen wird folgendermaßen abgeändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

"(1) Ziel dieses Bundesgesetzes ist, dem Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen größtmögliche Wirksamkeit zu verschaffen. Die Grundsätze und Bedingungen sowie die aufgrund öffentlicher oder privater Interessen geltenden Einschränkungen für die Ausübung des im Art. 255 des EG-Vertrages niedergelegten Rechts auf Zugang zu Informationen sind so festzulegen, dass ein größtmöglicher Zugang zu Dokumenten gewährleistet wird."

Die folgenden Absätze sind entsprechend umzunummerieren.

2. § 6 Z.1 lautet:

"1. Maßnahmen und Verhaltensregeln um dem Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen größtmögliche Wirksamkeit zu verschaffen,"

Die folgenden Ziffern sind entsprechend umzunummerieren.

3. §§ 9 und 10 werden gestrichen. Die folgenden Paragraphen sind entsprechend umzunummerieren.

*****

Das konnte deswegen so kurz sein, weil uns die wesentlichen Änderungen gelungen sind. Wenn ich sage "wir", dann heißt das: Grüne, Sozialdemokraten und eine kritische Öffentlichkeit, insbesondere betroffene Journalistinnen und Journalisten.

Sie haben diesmal den Kürzeren gezogen und die öffentliche Auseinandersetzung verloren. Aber es ist auch etwas Positives und Begrüßenswertes geschehen: Eine unbeschreibliche Re-gierungsvorlage einer beschreiblichen Außenministerin ist vom Parlament so korrigiert worden, dass die Republik Österreich und die österreichische Demokratie damit recht und schlecht auskommen werden.

Die Frage, wie ein derartiger Pfusch von einem Regierungsmitglied einem Ausschuss zugemutet werden konnte, konnte bis jetzt nicht geklärt werden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Frau Außenministerin! Ich bringe hier die Hoffnung unserer Fraktion zum Ausdruck, dass Sie in Zukunft den Nationalrat nicht mehr mit derartigem Pfusch behelligen werden. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt können Sie einwenden – und das ist ein sachlich berechtigter Einwand –, dass das aus einem ganz anderen Ressort gekommen sei, dass das ja nicht Ihre Idee gewesen sei. Das trägt doch die Handschrift gewisser Teile der gewendeten Polizei. Daraufhin sage ich, ja, richtig, aber das ist doch keine Entschuldigung dafür, dass Sie versuchen, das Gesetz werden zu lassen! Wenn Sie dahinter kommen, dass Ihnen hier nach der Geschichte mit der Spitzelaffäre zum zweiten Mal etwas vom Innenministerium untergejubelt wurde, dann sollten Sie doch endlich einmal sagen: Nicht schon wieder! Schluss! Das kann ich der Öffentlichkeit und dem Nationalrat nicht zumuten; ich ändere das selbst!


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