Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 77

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ordneter Pilz hier heraußen. (Abg. Jung: Jetzt ist er draußen!) Ich weiß, wir sind kein Klub von Süßholzrasplern, aber das, was Herr Pilz von sich gegeben hat, ist schon in allerhöchstem Maße Minderqualität gewesen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger. ) Ich darf nur daran erinnern, wie er die Frau Bundesministerin, gelinde gesagt, mit Untergriffen angegangen ist. Gerade Sie, Frau Kollegin Lichtenberger, müssten sich als Frauenrechtlerin hinter oder vor die Frau Bundesministerin stellen, wenn sie von einem Kollegen in diesem Haus in derart unflätiger Art und Weise angegangen wird! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wäre ich ein Abgeordneter der Grünen, dann würde ich mich in aller Form bei der Frau Bundesministerin für das Verhalten eines Kollegen entschuldigen!

Meine Damen und Herren, Sie wissen genau, dass die Mehrheit des Hohen Hauses auch in dieser Frage meiner Meinung ist, aber man kann eben gegen eine schlechte Kinderstube, die Herr Pilz anscheinend gehabt hat, im Alter nichts mehr machen. Das ist sein Schicksal. Das bedauern wir. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger. )

Meine Damen und Herren! Es gibt ein Ranking von Begriffen. In Österreich haben wir zum Beispiel den Begriff "Nulldefizit" an oberster Stelle. Würde man ein Ranking von Begriffen der Opposition erstellen, dann würden wir als Ergebnis das "Nein" oder bestenfalls das "Ja, aber" erhalten. Wir erleben heute wieder ein Nein zu einem Gesetz, das an und für sich die Zustimmung aller verdienen würde. Es gab ein Nein der Opposition zu den Verhaltensvereinbarungen in der Schule, es gab ein Nein zur Schulstatistik, zur österreichischen Sicherheitsdoktrin, zum Bundeskriminalamt, zur Pensionsreform, zur Budgetsanierung, zu mehr Sicherheit für die Bürger bei der Ausweitung der Fahndungsmethoden. Heute kommt wieder das Nein zum Informationssicherheitsgesetz.

Aber ganz interessant und anders als das andere Nein ist der Eiertanz, der aufgeführt wird, um zu einem Nein zu kommen. Da gibt es Gefühle, da gibt es Verdächtigungen, da gibt es Vermutungen. Man sollte nur das Gesetz lesen, um zu sehen, was wirklich drinsteht!

Ich erinnere mich daran, dass Kollege Schieder im Ausschuss als dessen Vorsitzender wörtlich zur Frau Bundesministerin gesagt hat: Wie können Sie den Journalisten das Gefühl nehmen, dass sie nicht bestraft werden? – So, glaube ich, lautet der O-Text aus dem Ausschuss. (Abg. Schieder: So ähnlich!) – So ähnlich. (Abg. Schieder: Es war nur deutsch! Deutsch war es!)

Ja, meine Damen und Herren: Wenn im Gesetz ganz eindeutig steht, wer bestraft wird, wer Konsequenzen zu tragen hat, wenn er Informationen weitergibt – nämlich nur der, der unberechtigterweise Informationen weitergibt, und nicht der, der sie empfängt –, dann ist der große Kreis der Journalisten aus dieser Strafbarkeit ausgenommen. Es ändert sich nichts! – Aber hier hineinzuinterpretieren, dass die Journalisten gefährdet wären, dass der freie Zugang zur Information gefährdet wäre, das ist doch bitte an den Haaren einer Glatze herbeigezogen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Heiterkeit des Abg. Dr. Khol. ) Das hat doch mit der Realität nichts zu tun!

Es steht ganz dezidiert drinnen, dass es keine Bestrafung für Journalisten gibt, wenn sie geheime Informationen bekommen, sehr wohl aber für jene, die sie weitergeben.

Wir erleben es ja jedes Jahr wieder, wie es funktioniert: Auch die Rechnungshof-Rohberichte wären geheim und dürften nicht weitergegeben werden. Und was passiert? (Abg. Murauer: Das steht in der Zeitung!)  – Die Zeitungen liefern sich ein Rennen darum, wer als Erster den Rechnungshof-Rohbericht veröffentlichen kann, bevor ihn überhaupt die Abgeordneten haben. Das ist auch verboten. Haben Sie schon einmal erfahren, dass irgendjemand in diesem Zusammenhang verurteilt worden wäre? – Man findet halt den Täter nicht. Journalist, meine Damen und Herren, ist auf Grund dieser Tatsache keiner verurteilt worden.

Ebenso verhält es sich auch mit diesem Informationssicherheitsgesetz: Es gibt keine Einschränkungen des Interpellationsrechts. Es gibt keine Einschränkungen des Kontrollrechts des Rechnungshofes. Das Parlament gibt sich selbst die Spielregeln, wie es mit diesen Daten umgeht. Es ist also alles klar.


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