Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 75

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treffend das Innenministerium auseinander gesetzt. Dort – Frau Kollegin Stoisits hat das auch schon erwähnt – gebe es einen großen Mangel, sagt Volksanwalt Schender, es fehle die Behutsamkeit bei Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte. Ich bin sehr froh darüber, dass im nächsten Bericht der Volksanwaltschaft genau dieses Thema aufgegriffen wird, denn das ist notwendig, wie man an den Berichten des Herrn Volksanwaltes Schender – im Berichtszeitraum war er noch Volksanwalt – sieht.

Volksanwalt Mag. Stadler hat das Beispiel mit dem Alko-Test im Schlafzimmer schon erwähnt; das ist ein mehr als unerfreuliches Beispiel. Schlussendlich wurde die Person, die den Alkomat-Test verwehrt hat, mit Handschellen abgeführt. Ist das notwendig? Ist das nicht über das Ziel hinaus geschossen? – Der Volksanwalt hat jedenfalls befunden, dass hier auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht Bedacht genommen worden ist. Dieses Beispiel zeigt, wie notwendig es ist, in diesem Bereich – es wurde schon gesagt – mit Fingerspitzengefühl vorzugehen.

Ein weiteres Beispiel, auch aus diesem Kapitel, nachzulesen im Bericht der Volksanwaltschaft auf Seite 78: "Leibesvisitation ohne Bedachtnahme auf Schamgefühl und Hygiene". Wenn ein Jugendlicher, ein junger Mann von 18 Jahren, in einer öffentlichen Parkanlage Untersuchungen über sich ergehen lassen muss, sich der Verdacht als unbegründet herausstellt und dann nicht einmal eine Entschuldigung als angemessen erachtet wird, dann ist, glaube ich, zu sagen, dass hier mehr Fingerspitzengefühl, mehr Verhältnismäßigkeit – wie auch der Volksanwalt sagt – in Bezug auf das Verhältnis zwischen Behörden und Exekutive angebracht wäre.

Das ist insbesondere bei der Sicherheitsexekutive notwendig. Hier stehen auf der einen Seite das Gewaltmonopol und auf der anderen Seite der Bürger, der dem ausgesetzt ist.

In diesem Sinne hoffe ich, ich bin sogar überzeugt davon, dass dieser Sonderteil, den die Volksanwälte in den nächsten Bericht einfließen lassen werden, ein wichtiges Instrument für die Sensibilisierung und für das bessere Verhältnis zwischen den Behörden und den BürgerInnen und Beschwerdeführern sein wird.

Wie wichtig und notwendig die Institution Volksanwaltschaft ist, hat auch das heute eindrucksvoll von Herrn Peter Kostelka geschilderte Beispiel im Bereich des ASVG gezeigt. Hier sind vor allen Dingen die Frauen Opfer. Wenn das in Angriff genommen würde, wenn diese Lücke geschlossen würde, wie es auch die Vorsitzende des Justizausschusses versprochen hat, wenn wir da zu einem Ergebnis kämen, dann, glaube ich, wäre viel Unrecht aus der Welt geschaffen. Der Amtsschimmel würde nicht mehr so laut wiehern und nicht mehr so viel Leid über die – in diesem Fall – Frauen bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Abschluss möchte ich Ihnen, den neuen Volksanwälten, die seit einem halben Jahr im Amt sind, für die schon geleistete Arbeit recht herzlich danken. Sie sind ja mit viel Schwung in die Arbeit gegangen. Der Sonderbericht, der zwar hier nicht offiziell diskutiert werden durfte, aber trotzdem in die Debatte Eingang gefunden hat, wurde schon erwähnt. Das ist gut, das ist richtig, das war notwendig – herzlichen Dank für diese Arbeit!

Vielen Dank auch dafür, dass es Ihnen gelungen ist, die Sendung "Volksanwalt" im Fernsehen neu zu installieren. Ich denke, auch das ist vertrauensfördernd für diejenigen, die Beschwerde führen, und andererseits für das Problembewusstsein auch von unserer Seite, den Gesetzgebenden.

Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass es auch mir als Vorsitzende des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen ein Anliegen ist, dass wir eine Form der Zusammenarbeit mit Ihnen finden, die dem Bürger/der Bürgerin hilft. Vielleicht dürfen wir Sie zu einer der nächsten Ausschusssitzungen einladen, dann könnten wir gemeinsam überlegen, gemeinsam das richtige Instrument dazu erarbeiten, dass der Bürger/die Bürgerin zu seinem/ihrem Recht kommt. – In diesem Sinne bedanke ich mich herzlich, viel Erfolg und alles Gute zum Geburtstag. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.05


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