Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 141

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und Bartenstein haben zugestimmt!) Darin standen weitgehende Betretungsrechte. Herr Kollege Verzetnitsch, Erläuterungen sind nicht Gesetz, und wenn im Gesetzestext in den Paragraphen Betretungsrechte normiert sind, ohne dass dafür ein richterlicher Hausdurchsuchungsbefehl notwendig ist, dann ist das ein massiver Angriff auf Grundrechte, dem wir hier in diesem Hohen Haus keine Zustimmung gegeben haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.  – Abg. Bures: Schüssel hat zugestimmt!)

Der heute zur Debatte stehende Frächterskandal ist nicht bloß ein Ausländerbeschäftigungsproblem, sondern dabei geht es wahrscheinlich auch um Banden- beziehungsweise um organisierte Kriminalität. Ein meiner Ansicht nach dubioses Firmenflechtwerk, das sich über Europa erstreckt, lenkt jetzt den Verdacht auf Delikte im Schlepperbereich, im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Fremden, lenkt den Verdacht auf Steuerdelikte, Sozialversicherungsmissbrauch, Arbeitszeitruhegesetz-Verletzungen, Verletzungen des Fremdenrechtes und der Arbeitnehmerschutzbestimmungen und wahrscheinlich auch noch andere Delikte.

Ich kann das natürlich in keiner Weise gutheißen, aber, Frau Kollegin Petrovic, ich vertraue auf die Exekutive, dass sie bei der Beschlagnahme korrekt vorgegangen ist. Hier Vorwürfe in den Raum zu stellen, weil eine Firma vielleicht nicht der Beschlagnahme unterlegen ist, halte ich zum gegebenen Zeitpunkt für verfrüht, denn es soll nicht ein Formfehler dazu führen, dass es dann unter Umständen zu keiner Verurteilung der wirklichen kriminellen Machenschaften kommt.

Ich bedanke mich beim Herrn Innenminister und bei seinen Kollegen für die konsequente und rasche Vorgangsweise und auch bei den Vorarlberger Beamten, die den Stein ja ins Rollen gebracht haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Erhöhung der Strafen ist eine Sache, aber ich finde, dass das von einem Lückenschluss bei den Delikten im Fremdenrecht begleitet werden muss. Wir haben dort nämlich derzeit die Schlepperei normiert – das heißt, das illegale Einschleusen von Personen –, und im § 105 die Ausbeutung der Fremden, das heißt jener Fremden, die schon da sind. (Abg. Dr. Lichtenberger: Das ist falsch!) Wir werden das ergänzen müssen, um die damit verbundene Notlage, die dadurch herbeigeführt wird, beziehungsweise um die ausbeuterische Beschäftigung zu verhindern.

Bei den Strafhöhen zu jammern, Deutschland hätte wesentlich höhere Strafen als wir, ist in diesem konkreten Fall nicht angebracht. Ich glaube, unser Verwaltungsstrafrecht ist das schmerzhaftere, denn im Verwaltungsstrafrecht gilt das Kumulationsprinzip, und gleiche Delikte bei mehreren Arbeitnehmern öfter begangen summieren sich hoch. (Abg. Dr. Lichtenberger: 20 000 S ist nicht schmerzhaft, das zahlt er aus der Portokassa! Frau Kollegin, das ist naiv!)

Ich gehe davon aus, dass bei dieser Fülle von Delikten eine Strafe in zweistelliger Millionenhöhe herauskommt, und nicht nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe wie nach deutschem Recht. Die Freiheitsstrafe würde in unserem Fall nämlich zusätzlich dazu verhängt werden. (Abg. Dr. Lichtenberger: 20 000 S!)

Frau Kollegin! Erkundigen Sie sich bezüglich des Unterschieds zwischen dem Absorptionsprinzip im Strafgesetzbuch und dem Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht. Dann wissen Sie, auch wenn der Strafrahmen mit 20 000 S beschränkt ist, kann es zu einer Strafe in Millionenhöhe kommen, wenn eben dieses Delikt tausend Mal begangen worden ist. (Abg. Dr. Lichtenberger: Eigener Straftatbestand!)

Frau Kollegin Lichtenberger, wir werden nicht unreflektiert den Strafrahmen erhöhen, sondern die Lücken im Fremdenrecht schließen. Eine solche Lücke war nämlich die europäische Fahrerkarte. Die Frächterinnung hat bereits 1998 verlangt, dass diese Fahrerkarte in Österreich eingeführt wird. Die damalige Ministerin Hostasch hat das abgelehnt. Hätten wir sie damals eingeführt, dann wären diese Fälle nicht vorgekommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

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