Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 39

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die Reisegebührenvorschrift 1955, das Einsatzzulagengesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten an Universitäten und Universitäten der Künste und das Bundesbahngesetz 1992 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2002) (1079 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 540/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (1080 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, die, wie wir soeben festgelegt haben, unter einem durchgeführt werden. (Abg. Mag. Schweitzer: Herr Präsident! Gibt es Entschuldigungen für heute?)

Herr Abgeordneter! Ich habe die Entschuldigungen zu Sitzungsbeginn vorgelesen. Es haben sich daran keine Veränderungen ergeben. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Herr Öllinger ist nicht zufälligerweise entschuldigt?)

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor. Daher gehen wir sogleich in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist der Herr Öllinger schon verhindert? Muss er aussagen? Schon zurückgezogen das Mandat?)

10.09

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Dienstrechts-Novelle 2002 ist es wert, dass man sich nicht nur mit ihrem Inhalt beschäftigt, sondern auch mit ihrem Zustandekommen, denn dieses Konvolut, das heute vorliegt, ein Patchwork, könnte unter das Motto gestellt werden: "auf dem Weg ins Parlament oder die wundersame Vermehrung von Gesetzesbestimmungen".

Von den Bestimmungen, über die heute abgestimmt wird, war nur ein ganz kleiner Teil in Form eines Ministerialentwurfes in Begutachtung, und zwar im Februar dieses Jahres. Einen Monat später erhielten wir im Verfassungsausschuss plötzlich eine Regierungsvorlage, die wichtige neue Bestimmungen wie Sonderurlaub beziehungsweise Dienstfreistellung von Beamten, die Optionsmöglichkeit für Vertragsbedienstete und – für Ärzte – eine höhere Vergütung für Universitätsassistenten und Universitätsdozenten enthielt.

Damit noch nicht genug: Es wurde uns im Ausschuss plötzlich ein Abänderungsantrag mit neuen Bestimmungen präsentiert, die inhaltlich mit der ursprünglichen Vorlage gar nichts zu tun hatten – so zum Beispiel die so genannte Familienhospizfreistellung und die Bestimmungen zur Gruppenrechtsschutzversicherung.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! So vorzugehen ist meiner Meinung nach ein Hohn! Es unterstreicht aber einmal mehr den autoritären Charakter dieser Regierungskoalition. Sie führen das Recht auf Stellungnahme der Interessenvertretungen und damit ein demokratisches Grundrecht ad absurdum.

Was das Inhaltliche betrifft, möchte ich zunächst dezidiert festhalten, dass meine Fraktion jede Regelung, die für Bundesbedienstete eine Verbesserung und einen stärkeren dienstrechtlichen Schutz bedeutet, begrüßt. Daher ist auch die Regelung, die Sie mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hinsichtlich des Sonderurlaubs, der Dienstfreistellung getroffen haben, zu begrüßen und positiv zu bewerten; also Sonderurlaub aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder besonderen Anlässen maximal zwölf Wochen im Jahr unter Fortzahlung der Bezüge und der Rechtsanspruch der Funktionäre der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst auf Dienstfreistellung über drei Monate hinaus gegen Refundierung der Bezüge. (Abg. Öllinger betritt den


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