Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 136

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Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend 5. Führerscheingesetz-Novelle samt Titel und Eingang in 1082 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung bekunden wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

5. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (979 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz sowie das Schieß- und Sprengmittelgesetz und die Schieß- und Sprengmittelmonopolsverordnung geändert werden (GGBG-Novelle 2001) (1083 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Verhandlung steht nun der 5. Punkt der Tagesordnung.

Der Berichterstatter verzichtet auf die Berichterstattung.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Edler. Freiwilliger Redezeitvorschlag: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.59

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Beim Gefahrgutbeförderungsgesetz geht es grundsätzlich um eine EU-Anpassung. Sie wurde hier verspätet eingebracht. Die SPÖ-Fraktion wird diese Vorlage ablehnen, und zwar nicht deshalb, weil sie nicht vonnöten wäre, sondern deswegen, weil es in dieser Vorlage zu einer Verschiebung der Verantwortung vom Unternehmer, vom Beförderer, vom Absender weg, hin zum LKW-Lenker kommt, und das ist in unseren Augen nicht vertretbar. Infolgedessen werden wir diese Vorlage ablehnen.

Meine Damen und Herren! Ich habe diesbezüglich auch einen Abänderungsantrag einzubringen. Dieser Abänderungsantrag der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betrifft das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Die Abänderung bezieht sich grundsätzlich darauf, dass wir wollen, dass erstens die internationalen Vorschriften eingehalten werden, dass zweitens die Haftungsbefreiungen sowie Strafbedingungen für Absender, Verlader und Beförderer zurückgenommen werden und dass die Verantwortung künftig nicht nur beim LKW-Lenker beziehungsweise beim Empfänger liegt.

Meine Damen und Herren, insbesondere jene von der FPÖ, die immer betont haben, für den kleinen Mann da zu sein! Wir hätten hier eine historische Chance, das zu vermeiden, was beim Frächterskandal vorgefallen ist. Ich als Eisenbahner sage ganz bewusst, dass es sich dabei sicherlich nur um einzelne schwarze Schafe gehandelt hat. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich verdamme nicht die LKW-Unternehmen, aber Sie haben es unterlassen, die Chance zu nützen, auch die Unternehmer haftbar zu machen. Sie haben die Verantwortung nur den LKW-Lenkern auferlegt, und das lehnen wir von der SPÖ-Fraktion ab. (Beifall bei der SPÖ.)


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