Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 52

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Betreffend Ihren Hinweis, Herr Kollege Kiermaier, dass Basel II vor der Tür steht und dass offensichtlich auf Dauer zu wenig für die Klein- und Mittelbetriebe getan würde, frage ich Sie aber: Wer war denn verantwortlich dafür, dass Österreich nicht in diesem Verhandlungsteam von Basel II sitzen kann? Wer war denn damals Finanzminister? – Das, lieber Kollege, hast du hier nicht gesagt! Luxemburg ist Verhandlungsmitglied, Österreich nicht. Damals gab es einen sozialistischen Finanzminister und einen sozialistischen Bundeskanzler, die es abgelehnt haben, diesem Klub beizutreten.

Meine Damen und Herren! Wir wissen, dass die Klein- und Mittelbetriebe das Rückgrat der österreichischen Unternehmenslandschaft bilden und dass sie wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftsstruktur haben. Das gilt nicht nur für die Europäische Union, sondern vor allem für unser Land, in dem dieser unternehmerische Mittelstand besonders ausgeprägt ist. Immerhin ist gerade dieser Bereich mit rund drei Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber. Es ist daher wichtig, dass in diesem Bereich Steuererleichterungen erfolgen. Nur: Basel II allein, Herr Kollege Kiermaier, wird die Sache nicht regeln!

Es wäre auch die Frage zu stellen, warum es in Österreich nach wie vor eine Kreditvertragsgebühr gibt, warum Einverleibungen von Pfandrechten in Österreich ungleich teurer sind als in vielen anderen vergleichbaren Ländern. Das sind aber nicht Einführungen dieser blau-schwarzen oder schwarz-blauen Regierung, sondern das sind Einführungen aus anderen Zeiten.

Ich würde daher bitten, wie auch vom Kollegen Stummvoll vorhin angedeutet, bei der Steuerreform in Hinkunft gerade auch auf diese Punkte entsprechend Rücksicht zu nehmen. Das, meine Damen und Herren, wäre wichtig, und ich bin sicher, Kollege Kiermaier, dass du deinen Einfluss geltend machen wirst, wenn es bei der Steuerreform darum geht, diese Punkte vielleicht einer Veränderung zuzuführen. Ich bin sicher, dass Herr Kollege Kiermaier dann auch dabei sein wird, aber bisher habe ich von dir – und ich habe dich als vernünftigen Kollegen kennen und schätzen gelernt – nichts darüber gehört.

Es gilt also, nicht nur nachher zu fordern, sondern auch mitzuhelfen, diese Dinge zum Positiven zu verändern, gerade auch in deinem Sinne für die klein- und mittelständische Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ein kleiner Punkt in diesem Abgabenänderungsgesetz betrifft die Landwirtschaft. Es wird in Hinkunft die nicht kostenpflichtige Alkoholfeststellung je Verschlussbrennerei klar geregelt, nämlich dass derartige Amtshandlungen nur mehr einmal im Monat vorgenommen werden können.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass gerade im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit eine Verhandlung notwendig wäre, um eine rechtliche Verankerung im Alkoholsteuergesetz gerade auch für die kleineren Brennereien vorzunehmen.

Steuererleichterungen werden durch diese Gesetzesreform künftig auch alle Ausgliederungen von Aufgaben aller Körperschaften öffentlichen Rechts erhalten, also nicht nur jene der Gebietskörperschaften. Mit der Ausweitung der steuerlichen Sonderregelung wird auf die notwendige und sinnvolle Ausgliederung von immer mehr öffentlichen Aufgaben Rücksicht genommen.

Ich fasse zusammen: Sowohl durch die Änderung im Gebührengesetz als auch durch die Änderungen im Alkoholsteuergesetz sowie durch Klarstellungen und Präzisierungen im Text selbst, aber auch durch die Übertragung von Kompetenzen wird es zu massiven Verwaltungs- und Vollziehungsvereinfachungen kommen. Diese Änderungen bringen massive, nicht unbedeutende Kosteneinsparungen für den Steuerpflichtigen, eine Reform der Verwaltung getreu dem Regierungsmotto, dass es Erfolge nur dann geben kann, wenn bürokratische Hürden abgebaut werden, wenn Steuererleichterungen gerade auch im Unternehmensbereich umgesetzt, aber auch für die Beschäftigten in maß- und sinnvoller Weise eingeführt werden.

Wir sparen, wo es notwendig und wichtig ist, und schaffen flachere Strukturen und Steuererleichterungen, wo dies sinnvoll ist. Insgesamt betrachtet setzt das Abgabenänderungsgesetz 2002 wichtige Schritte zur aktuellen Wirtschaftssituation und zu notwendigen Verwaltungs


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