Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 64

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz in 1074 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Böhacker, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf und der soeben erwähnte Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dr. Böhacker auch einen Antrag auf Vertagung der dritten Lesung eingebracht.

Außerdem haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Böhacker, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel II bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des vorliegenden Abänderungsantrages abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, aber nicht die für die im Entwurf enthaltene Verfassungsbestimmung erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Nach § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung haben die Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen beantragt, die dritte Lesung auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen. Hierüber hat der Nationalrat zu befinden.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Vertagungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit, und damit ist der Antrag angenommen.

4. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (928 der Beilagen) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

5. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran samt Protokoll (929 der Beilagen) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)

6. Punkt

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (959 der Beilagen) (gemäß § 28a GOG keine Ausschussvorberatung)


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