Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 106

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zu machen: Die Hebammen haben das nicht der Freundschaft des Kollegen Pumberger zu verdanken, sondern auch der Vernunft von vielen anderen. Dass die Ärztekammer hier zuerst einmal aufgeschrien hat, gehört zu den Phänomenen, denen man immer wieder begegnet. Aber Sie dürfen mich auch nicht mit einem Funktionär der Ärztekammer verwechseln.

Auch die dritte Regelung, die heute zur Abstimmung ansteht, ist nicht spektakulär. Es wurde ein Gesetz aus den Bundesgesetzblättern genommen, das die Regelungen über die Schluckimpfung bei Kinderlähmung zum Inhalt hatte. Da es hier medizinische Fortschritte gegeben hat und eine bessere Impfung möglich geworden ist, ist es nur logisch, dass man dieses Gesetz streicht. Das ist also auch nicht spektakulär und natürlich auch kein Gegenstand der Kritik.

Jetzt kommen wir aber zu anderen gesetzlichen Initiativen. Das sind die Änderungen des Bundeskrankenanstaltengesetzes, sozusagen die letzte kleine und leider immer noch etwas schwache Domäne der Gesundheitspolitik des Bundes, weil sehr viel auf Länderebene abgegeben wurde, sodass hier der Handlungsspielraum – das muss ich zugestehen, und zwar so wie manch andere auch zähneknirschend –, die Gestaltungsmöglichkeit der Politik im Parlament und auch im Ministerium nicht gigantisch ist. Das sei gelegentlich zur Entschuldigung angeführt.

Bei diesen Änderungen des Bundeskrankenanstaltengesetzes steht etwas zur Debatte, was von der Regierung relativ hopp-tropp und relativ salopp eingeführt wurde, und zwar – das ist sehr spannend für alle Zuhörer – eine Regelung, wie sich Patienten selbst durch finanzielle Beiträge für den Fall absichern, dass ihnen durch Ärztinnen, Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstaltenträger, durch Angehörige der Gesundheitsberufe im stationären Bereich der Behandlung Schäden entstehen – so genannte Kunstfehler, salopp gesagt.

Jetzt wundern sich viele – und nicht nur ich – darüber, dass man zu solch einer Regelung kommt. Stellen Sie sich vor, Sie lösen auf einem Bahnhof eine Fahrkarte, und man sagt dort: Gut, das kostet 50 €, aber es macht leider 52 € aus, weil heute vielleicht der Lokführer nicht gut drauf sein könnte, oder vielleicht ist einmal eine Weiche falsch gestellt, und für den Fall, dass Ihnen da etwas passieren sollte, zahlen Sie lieber gleich bei uns ein; wir werden das dann schon irgendwie ausgleichen – zwar ohne Rechtsanspruch, aber wir werden dann schon schauen, vielleicht lässt sich da etwas machen.

Da würde jeder sagen: Irgendwo würde ich mir schon erwarten, dass man versucht, diese Fehler zu minimieren, und dass, wenn es dazu kommen sollte, diejenigen für Fehler haften und aufkommen, die sie verursacht haben, nicht jedoch der Patient. – Weit gefehlt, Sie irren sich: Man hat das anders gelöst!

Daher kann ich jedenfalls diesem Teil des KAG nicht zustimmen, weil ich eine andere Konzeption von Patientenentschädigung und Medizinhaftung verfolge, bei der die Patientinnen und Patienten endlich am längeren und nicht am kürzeren Ast sitzen. (Abg. Wochesländer: Erklären Sie uns das mit dem längeren Ast!) Das habe ich Ihnen schon oft erklärt. Wir haben von einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung gesprochen, das wurde immer wieder debattiert, und auch Staatssekretär Waneck hat das begrüßt. (Abg. Dr. Pumberger: Sie vergessen auch schon manches!)  – Nein, ich vergesse nicht manches, ich habe mir ja nicht Sie zum Vorbild genommen. Aber halten Sie mich bitte jetzt nicht auf! (Abg. Wochesländer: Das zu erklären wäre zu schwierig, was?) Man kann also nur dagegen sein, weil es einer anderen Regelung bedarf. (Abg. Wochesländer: Das hab ich gern: Etwas andeuten – und dann nichts dazu sagen!)

Änderungen in den Ethikkommissionen, wodurch Betroffene aus dem Kreis der Behinderten zu ständigen Mitgliedern werden, sind günstig. Was haben Ethikkommissionen zu tun? Sie haben in Krankenanstalten dafür Sorge zu tragen, dass medizinische Versuche mit neuen Medikamenten am Menschen bestimmten ethischen Normen entsprechen und Sicherheitsbedürfnisse der Patienten gewährleistet sind. Das ist in Ordnung. (Beifall bei den Grünen. )


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