Nun aber – ich liebe keine Abschweifungen – zur Thematik dieser Debatte, und zwar zur Abänderung im Krankenanstaltengesetz. Meine Damen und Herren! Wir wissen, was es heute heißt, ein Gesundheitssystem finanziell aufrechtzuerhalten. Wir wissen, was es kostet, Medikamente beizustellen, und dass gerade die Medikamente einer der größten Kostenpunkte im Gesundheitssystem sind.
Es ist schon seit Jahren so, dass die niedergelassenen Ärzte die Empfehlung haben, Generika zu verwenden, das heißt, Medikamente von gleicher Qualität, aber doch günstiger im Ankauf. Wie das vor sich geht, brauche ich Ihnen ja nicht detailliert zu erzählen. – Auf der anderen Seite muss diese Maßnahme natürlich auch gerade in den Spitälern eingeführt werden, denn gerade in den Spitälern wird naturgemäß ein sehr hoher Anteil an Arzneimitteln verwendet, und bei diesen Medikamenten muss natürlich gespart werden, und zwar aus den verschiedensten Gründen. Die beste Voraussetzung dafür ist natürlich eine Arzneimittel-Kommission, die die Richtlinien vorgibt und deren Anwendung sozusagen überwacht.
Wie sieht denn die Praxis aus? – Im Krankenhaus werden die Arzneimittel oft erstmals eingesetzt oder verordnet, und der Patient sagt dann, wenn er aus dem Krankenhaus entlassen wird und zum praktischen Arzt geht: Ich will genau dieses Präparat wieder haben und kein anderes! Ich habe es an mir selbst erlebt: Mein Arzt hat eine hohe Überredungskunst gebraucht, bis ich bereit war, etwas Billigeres zu verwenden.
In diesem Sinne ist dies also ein sehr wichtiges und gutes Gesetz, das sicherlich dazu beiträgt, zu sparen, meine Damen und Herren der SPÖ – was Sie nicht können –, aber trotzdem die Qualität beizubehalten. – Herr Lackner, jetzt haben Sie mich aber verstanden. Jetzt passt es! – Okay, gut. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Gehen wir gleich weiter zur Änderung beim Krankenanstaltengesetz, und zwar bezüglich der verschuldensunabhängigen Entschädigung. Dabei darf ich auf den Beitrag des Herrn Dr. Grünewald zu sprechen kommen.
Der Terminus "verschuldensun abhängig" ist sozusagen das Zünglein an der Waage, denn wenn wir wissen, dass der Arzt dieses oder jenes verschuldet hat, dann hat der Patient ja ohnehin seine Sicherstellung, und dann bekommt der geschädigte Patient ... (Abg. Dr. Grünewald: Nein! Nein!) – Natürlich! Aber bei der verschuldensun abhängigen Lösung ist keiner da, der zahlt! Wer ist denn da zuständig? Und bitte: 10 S am Tag – umgerechnet 0,73 Cent –, und das maximal für 28 Tage, das ist wirklich kein Problem.
Zweitens: Es geht hier ja nur um eine Gleichstellung der Sonderklasse-Patienten. Sie haben sich, so lange ich hier im Parlament bin, ständig darüber aufgeregt, dass die Sonderklasse-Patienten Extrawürste haben, und Sie reden von einer Zwei-Klassen-Medizin. – Jetzt endlich sind wir so weit, dass wir diese Patienten genau in das einbinden, was Sie immer vorschlagen, aber jetzt passt es Ihnen auch wieder nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
In diesem Sinne darf ich noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wochesländer, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Ärztegesetz 1998 und die Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt geändert werden (1101 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:
Artikel I (Änderung des Ärztegesetzes 1998) wird wie folgt geändert: