Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 106

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dass die Regierung ihre Arbeit gut macht. – Das freut uns natürlich besonders! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was sind nun die positiven Veränderungen der "Abfertigung neu"? Ich kann nur mehr wiederholen: Abfertigung für alle Dienstnehmer, auch für in Saisonberufen Beschäftigte, Lehrlinge, Männer und Frauen in Karenz und Präsenzdiener; Anspruch auf Abfertigung auch bei Selbstkündigung; nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wahlfreiheit zwischen Barauszahlung, Weiterveranlagung in der Mitarbeitervorsorgekasse oder einer Rentenversicherung; bestehende Ansprüche bleiben selbstverständlich unberührt. Auch für die Unternehmen gibt es eine Entlastung, da für sie die Abfertigung finanziell planbar wird.

Wir Freiheitlichen stehen auf der Seite der Menschen, betreiben Politik mit Herz und Verstand und freuen uns immer – auch für zukünftige Projekte –, wenn wir gemeinsam mit den Sozialpartnern unsere Vorstellungen für eine bessere Zukunft zum Wohle unserer Bürger umsetzen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Horn. – Bitte.

14.44

Abgeordneter Josef Horn (SPÖ): Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lieber Herr Kollege vom Zentralbetriebsrat! Liebe Kollegen der Eisenbahnergewerkschaft! Das ist heute ein wirklich wichtiger Punkt im Werden der "Abfertigung neu". Es nennt sich zwar "Mitarbeitervorsorge", aber es entspricht dem, was immer unser Wunsch war: die Abfertigung in ein System überzuführen, in dem man sie auch bei Arbeitsplatzwechsel auf eigenen Wunsch nicht verliert. Diesem Schritt sind wir sehr nahe.

Aus einem unzureichenden Vorschlag der Regierungsparteien, dem man keinesfalls hätte zustimmen können, ist nach den Änderungsforderungen, nach den großen Bemühungen der sozialdemokratischen Fraktion, des ÖGB und der Arbeiterkammer und nach den vielen Verhandlungen der politischen Parteien (Abg. Dr. Ofner: 30 Jahre verhandelt!) in diesem Hohen Haus nun ein Entwurf geworden, den man den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern nun auch vorstellen kann. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Dr. Ofner: Auweh, auweh! Dabei hättet ihr es so lange schon gerne gemacht!)

In den ersten Vorschlägen von ÖVP und FPÖ war davon die Rede, dass eine Leistung der Arbeitgeber erst fällig wird, wenn man ein Jahr beschäftigt ist. Dann sollte ein Beitrag von 2,5 Prozent für längstens 25 Jahre bezahlt werden. Wenn man das Pech hatte, älter als 45 zu sein, sollte man ausscheiden.

Der nächste Anschlag war die Festlegung, dass nun ein Arbeitsleben lang Beiträge geleistet werden sollten und die Auszahlungsbeträge der Pensionskasse zufließen müssten. (Abg. Silhavy: Das haben die FPler wollen!)  – Ja! Erst der große Protest der Opposition – ÖGB und AK – führte zum Einlenken (Abg. Großruck: Haben den Bundesminister in die Knie gezwungen!): Beitragszahlung zur Abfertigung ab Beginn einer Beschäftigung nach maximal einem Probemonat bis zum Pensionsantritt, Beitragsleistungen von 1,53 Prozent. Dieser Prozentsatz sollte aber in einem Generalkollektivvertrag festgelegt werden. – Warum denn?

Wiederum entstand große Unruhe, da es keinen General kollektivvertrag gibt, sondern unzählige verschiedene Verträge. Dem Druck der Opposition ausgesetzt, gibt man erst nach, als Finanzminister Grasser bemerkt, dass die Arbeitskostenbelastung nach EU-Betrachtung keine Erhöhung darstelle. Hätte sich der Finanzminister rechtzeitig schlau gemacht, wäre viel Unruhe erspart geblieben. (Abg. Dr. Ofner: Armutschkerln!)

Unsere Forderungen im Ausschuss zur Absicherung der Veranlagungsziele mit entsprechender gesetzlicher Festlegung wurden von den Regierungsparteien ebenso abgelehnt wie eine Regelung für die Übertragung von bisher erworbenen Abfertigungsansprüchen nach dem derzeitigen Abfertigungsgesetz.


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