Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 92

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Ich glaube daher, dass Direktor Landau Recht hat, wenn er sagt, dass dieses Gesetz für alle eine eindeutige Verbesserung gebracht hat und dass es ein Meilenstein ist. Ich glaube auch, dass es Sinn macht und als durchaus positiv zu werten ist, dass wir nach einer Evaluierungsphase von zwei Jahren, so wie es auch vom Gesetzgeber versprochen wurde, auch die Rahmenbedingungen im sozialrechtlichen Bereich, über die wir heute hier diskutieren und zu deren gemeinsamer Ausarbeitung wir uns bereit gefunden haben, einer Regelung zuführen werden.

Ich glaube darüber hinaus, dass jene Fragen, die Frau Kollegin Haidlmayr releviert hat, aus ihrer Sicht als Angehörige dieses Hohen Hauses mit einer Behinderung durchaus ernst zu nehmen sind. Aber ich bitte auch Sie, Frau Kollegin Haidlmayr, einmal die heutige Situation zu betrachten:

Heute sind die Gutachter die Amtsärzte der Bezirksverwaltungsbehörden. Herr Professor Grünewald wird mir, in Kenntnis der Zusammensetzung der Amtsärzte der österreichischen Bezirksverwaltungsbehörden, Recht geben, wenn ich sage, dass unter ihnen sehr viele Allgemeinmediziner und einige wenige Fachleute sind. Es ist nicht daran gedacht, einen Facharzt für Augenheilkunde orthopädische Belange hinterfragen und diese Fragestellungen beantworten zu lassen, und es ist auch nicht daran gedacht, einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenerkrankungen Probleme, die eindeutig im Bereich von internistischen oder neurologischen Erkrankungen liegen, begutachten zu lassen.

Ich glaube, dass, bei aller Vorsicht, die man auch in der Einschätzung des ärztlichen Begutachtungswesens und der von den Ärzten in diesem Bereich zu bewältigenden Problemstellung – der Durchführung einer fairen Begutachtung nach bestem Wissen und Gewissen, unter Beachtung der gesetzlichen Richtlinien und im Einklang mit den jeweils geltenden Rahmenbedingungen – walten lassen sollte, dennoch unübersehbar ist, dass wir heute mit einer Reihe von Beschwerden im Bereich der ärztlichen Begutachtungen konfrontiert sind. Die Volksanwälte – wir wissen es aus den Fernsehsendungen –, die entsprechenden Ombudsleute der Tageszeitungen und andere Stellen in dieser Republik, wie etwa die Patientenanwaltschaften, haben in diesem Bereich sehr vieles an Beschwerden zu verzeichnen. Auch von Seiten der Organisationen, die die behinderten Menschen vertreten, kommen solche Beschwerden, und es fühlen sich auch sehr viele Menschen, die eine Invaliditätspension erlangen wollen, bei den Begutachtungen häufig sehr ungerecht und oftmals auch unmenschlich behandelt.

Ich habe das immer ernst genommen, und ich habe mir auch immer gewünscht, dass wir in diesem Bereich gemeinsam mit den Fachleuten und mit den Ärzten zu einer besseren Regelung kommen, als wir sie heute haben.

Wir haben derzeit etwa 2 500 Österreicherinnen und Österreicher, die einer Begutachtung nach einem neuen Verfahren unterzogen werden, das von einem damit befassten Kreis in meinem Hause unter Beteiligung von maßgeblichen Fachleuten aus allen relevanten Bereichen einvernehmlich ausgearbeitet worden ist, und wir werden nach Ablauf der hiefür vorgesehenen Frist sehen, ob wir in der Lage sind, dieses Umfeld humaner zu gestalten, als dies heute der Fall ist.

Ich glaube daher, dass sich in diesem Bereich unter Einsetzung der mobilen Dienste und von qualifizierten Sachverständigen in Österreich, gemeinsam mit den Bundesländern, durchaus einiges zum Besseren verändern lässt. Eine endgültige Beurteilung werden wir alle erst dann vornehmen können, wenn es funktioniert.

Ich sage auch in aller Klarheit: Wir wissen auch, dass wir auf Grund der Situation im niedergelassenen Bereich in Österreich manche Regionen und manche Verwaltungsbezirke haben, in denen wir nicht über eine ausreichende Zahl von Fachleuten verfügen, heute nicht und vielleicht – auch auf Grund der Engpässe in manchen Bereichen der Facharztausbildung – auch morgen noch nicht. In diesen Gebieten wird sicher zu überlegen sein, ob nicht unter Umständen das regionale Krankenhaus mit seinen dortigen Fachleuten und Konsiliarärzten im Rahmen gesonderter Verträge hier mit einzubeziehen ist, damit diese Lücke geschlossen werden kann.


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