Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 129

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von dem, was Sie sagen, Kollege Dietachmayr und auch Kollege Eder, nicht stimmt. Ich habe das wiederholt im Ausschuss gesagt.

Erste Feststellung: Der Bluttest ist genau! Etwas Genaueres als das Ergebnis eines Bluttests kann man sich gar nicht vorstellen.

Zweite Feststellung, Herr Kollege Dietachmayr: Der Urintest wäre notwendig, weil, wie Sie richtig sagen, im Urin die Abbauprodukte feststellbar sind. Und, Herr Kollege Dietachmayr, auch das habe ich im Ausschuss gesagt: Wenn ein Verkehrsunfall passiert und der Lenker möglicherweise aus Gründen, die der Exekutive ohnehin bekannt sind – denn es wiederholt sich ja immer wieder –, flüchtet, der Lenker also erst später aufgefunden wird, dann kann man anhand der Abbauprodukte rückrechnen, ob er zum Zeitpunkt des Unfalls unter Drogeneinfluss stand oder nicht. Genau das, was Sie als Gegenargument verwenden, ist in Wirklichkeit ein Pro-Argument für Blut- und Harntest. Ich gebe mich aber mit dem Bluttest zufrieden, weil es im Interesse der Verkehrssicherheit notwenig ist.

Meine Damen und Herren! Was an der ganzen Diskussion fatal ist, ist Folgendes: Der durchschnittliche jugendliche Cannabiskonsument, der mitbekommt, dass ein Teil der SPÖ die Freigabe von Cannabis verlangt, ein anderer Teil wieder nicht, der mitbekommt, dass die Grünen eigentlich dafür sind, dass man den Cannabiskonsum freigibt, sieht sein Unrecht nicht ein und wird darin durch einen Teil der Abgeordneten dieses Hauses bestätigt.

Meine Damen und Herren! Sie müssen wissen, was zurzeit passiert. Ich selbst betreue mit einem Verein ein Projekt in Graz mit Jugendlichen, die drogenabhängig oder drogengefährdet sind. Herr Kollege Dietachmayr! Man nimmt alles, was man bekommen kann. Man schnüffelt Flecksalz, man schnüffelt Klebstoffe, man trinkt den Tee der Engelstrompete, man raucht sich ein, dass "die Birn voll ist", um es auf gut Steirisch zu sagen.

Meine Damen und Herren! Während der THC-Gehalt einer durchschnittlichen Cannabiszigarette vor 10, 15 Jahren zwischen 5 und 7 Prozent betragen hat, haben wir jetzt einen THC-Gehalt zwischen 18 und 20 Prozent. Sie müssen wissen, was das bedeutet. All jenen in der SPÖ, die die Drogenfreigabe fordern, sei es auch noch einmal gesagt: Das bedeutet ein großes Unfallrisiko, da die gesamten Blendunfälle zur Nachtzeit deswegen passieren, weil der Cannabis-Konsument Pupillen hat, die offen sind wie Scheunentore. Er bekommt sie auch nicht zu. Wenn sich einer mit einer Zigarette mit 18 bis 20 Prozent THC-Gehalt einraucht und dann Auto fährt und geblendet wird, ist die Gefahr groß, dass er in ein anderes Fahrzeug hineinfährt. Schwere und schwerste Verkehrsunfälle können die Folge sein.

Meine Damen und Herren! All jenen Kolleginnen und Kollegen des ÖVP- und FPÖ-Klubs, die bei dem Hearing nicht anwesend sein konnten, sei es gesagt: Dort unternahm ein Sachverständiger der Grünen, ein gewisser Herr Dr. Rainer Schmid, ernsthaft den Versuch, uns glauben zu machen, dass derjenige, der Cannabis raucht, der Haschisch raucht, der sicherere Autolenker ist, meine Damen und Herren! (Abg. Kiss: Wegen der Bewusstseinserweiterung!) Ich habe dort einen Aufschrei getan, weil es ein Wahnsinn ist, dass Wissenschafter heute noch den THC-Konsum als üblich und ohnehin nichts dabei verkaufen wollen. Der Jugendliche glaubt das ja, und dann passieren die Verkehrsunfälle. Wer übernimmt denn da die Verantwortung? Herr Dr. Rainer Schmid? – Das glaube ich wohl weniger. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wir wissen, woran wir sind. Es tut gut, dass die SPÖ, der vernünftige Teil der SPÖ für eine gesetzliche Regelung einzuschwenken bereit war. Ich bin froh, dass ein deutliches Signal in Richtung aller Konsumenten, ganz gleich, ob legaler oder illegaler Drogen, gesetzt wird. Das Signal lautet: Wenn sich jemand der Drogensucht hingibt, dann hat er im Interesse der Verkehrssicherheit am Lenkrad nichts verloren!

Herr Minister! Ich danke Ihnen, und ich danke allen hier im Hohen Hause, die mitgewirkt haben, dass diese Regelung heute möglich wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.03


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