Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 217

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Erstattung der Vorschläge für die Bestellung der Vertreter der organisierten Kriegsopfer und der organisierten Behinderten sind die § 10 Abs. 1 Z 6 und § 10 Abs. 2 des Bundesbehindertengesetzes (BBG), BGBl. Nr. 283/1990, anzuwenden. Den Vorschlag für die Bestellung des Vertreters der Integrativen Betriebe erstatten diese. Die Vorschläge für die Bestellung der Vertreter der Länder erstatten die Länder gemeinsam.""

10. Im Art. 7 lautet die Z 7:

"7. § 10a Abs. 1 lit. c lautet:

"c) die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen zur Errichtung, zum Ausbau, zur Ausstattung und zum laufenden Betrieb von Integrativen Betrieben (§ 11) sowie zur Sicherung der Arbeitsplätze in Integrativen Betrieben und zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung der vom jeweiligen Integrativen Betrieb erzielten Wertschöpfung;""

11. Im Art. 7 Z 25 wird im § 25 Abs. 7 Z 2 nach dem Ausdruck "§ 10 Abs. 2," der Ausdruck "§ 10 Abs. 3," eingefügt.

12. Art. 9 entfällt.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

21.03

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Herr Kollege Haupt! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Silhavy! Ich muss mich ein bisschen über Ihr Verständnis von Sozialpartnerschaft wundern. Mir käme es nicht in den Sinn, den Präsidenten des ÖGB und den Präsidenten der Wirtschaftskammer in Richtung einer frühzeitigen Verhandlungsführung oder eines frühzeitigen Verhandlungsabschlusses zu zitieren und zu drängeln. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass die Sozialpartner das Thema Nachtarbeit und Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen regeln. Ich habe die Präsidenten selbst noch bei mir gehabt, es war leider nicht möglich. Dementsprechend musste ich in diesem Fall von meiner Seite aus eine Regierungsvorlage vorlegen, die diesmal leider nicht auf einem Sozialpartnerkonsens basiert. Das bedauere ich, aber lassen wir gleichzeitig die Kirche im Dorf.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie wissen natürlich, dass im sozialdemokratischsten aller europäischer Länder, in Schweden, Nachtarbeit mit 0 bis 5 Uhr definiert ist. Sie wissen natürlich, dass in Frankreich und Großbritannien zumindest ebenfalls drei Stunden pro Nacht gearbeitet werden muss, damit das als solches anerkannt wird. Sie wissen, dass in Deutschland zumindest 48 Tage an Nachtarbeit geleistet werden müssen. (Abg. Silhavy: Das war überall die schlechteste Variante!)  – Das ist gar nicht so! In Schweden ist nichts geregelt, außer dass Nacht mit 0 Uhr bis 5 Uhr früh definiert ist. Das wissen Sie so gut wie ich, also möchte ich Sie um etwas sachlichere Argumentation ersuchen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was noch nicht erwähnt worden ist, ist, dass dieses Nachtarbeits-Anpassungsgesetz klare Verbesserungen für alle mit sich bringt, nämlich Verbesserungen hinsichtlich und in Richtung der Gesundheitsuntersuchungen: alle zwei Jahre statt bisher alle drei Jahre und ab dem 50. Lebensjahr respektive nach zehn Jahren Nachtarbeit jährliche Untersuchungen. Dementsprechend ist auch die Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz heute deutlich arbeitnehmerfreundlicher als bisher geregelt, weil nicht nur bei Gesundheitsgefährdung, sondern auch bei Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu zwölf Jahren eine solche Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz möglich ist – nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten, aber das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn jetzt seitens Frau Abgeordneter Silhavy moniert wird: Warum steht denn ein Zeitguthaben nicht im Gesetz?, so meine ich auch hier: Wo


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite