Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 220

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Bereichen auch über die EU-Richtlinie hinaus, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Untersuchung, die eine Gesundheitsvorsorge sicherstellen soll, ist wesentlich besser geregelt. Es ist auch die Zeit der Nachtarbeit an sich wesentlich enger gefasst als gemäß EU-Richtlinie. Letztendlich aber sind wir besonders stolz darauf, dass auch hier den Familien zu ihrem Recht verholfen wird, und zwar dadurch, dass ein Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz gegeben ist, wenn es der Betrieb zulässt, aber vor allem dann, wenn die Betreuungspflicht für Kinder unter zwölf Jahren gegeben ist. Ich glaube, man sollte nicht übersehen, dass hier auch wesentliche Verbesserungen gegenüber den anderen EU-Ländern geschaffen wurden.

Eines möchte ich noch sagen: Ein Gesetzesbeschluss ist ein Minimum einer Vorschrift. Die Kollektivvertragspartner können jederzeit darüber hinausgehen, das entspricht dem Stufenbau der österreichischen Arbeitsrechtsordnung. Ich glaube, die Sozialpartner sollten sich dieses Rechtes nicht begeben, Herr Präsident Verzetnitsch! Viele Kollektivverträge sehen auch Zuschlagsregelungen für verschiedene Berufe vor. Ich meine, dass die Kollektivvertragspartner hier gefordert sind, je nach Branche entsprechende Regelungen zu finden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meiner Ansicht nach ist die heutige Vorlage ein wichtiges Gesetz. Sie kommt den Frauen entgegen. Sie sichert den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbssituation der österreichischen Wirtschaft. Aber sie sichert auch die Rechte und die Gesundheit der österreichischen Arbeiter und Arbeiterinnen! (Beifall bei der ÖVP.)

21.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

21.15

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte mich kurz. (Demonstrativer Beifall der Abg. Steibl. ) Natürlich: Das Verbot der Frauennachtarbeit in seiner alten Fassung aufzuheben war überfällig. Aber alle, die das gewusst haben und dafür waren – so wie wir –, wussten auch: Es wird vermutlich schwierig sein, gesetzliche Schutzbestimmungen zu verankern, die vor allem sicherstellen, dass die Gesundheit derjenigen, die in der Nacht arbeiten müssen, nicht auf der Strecke oder in der Nacht übrig bleibt – dies wird gerade bei dieser Bundesregierung besonders schwierig sein! (Abg. Dr. Martin Graf: Wir machen’s jetzt!)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Wenn Kollege Trinkl sagt, wir haben mehr erreicht, als in der Richtlinie der EU verankert ist – der Rahmen geht nämlich von 22 Uhr bis 5 Uhr, obwohl die EU uns nur 24 Uhr bis 5 Uhr vorschreiben würde –, dann stimmt das nur bedingt, weil die EU offensichtlich schon deshalb, weil sie weiß, dass in jedem einzelnen EU-Land "Nacht" anders definiert wird, zumindest einen Kern von Nacht definiert hat, der in allen Ländern der EU unbestritten Nacht sein muss: 24 Uhr bis 5 Uhr.

Darüber hinaus aber, Kollege Trinkl, hat die EU gesagt: Sieben Stunden müssen es im Minimum sein. Die Österreicher haben gesagt: gut, sieben Stunden, das geht gerade noch – und das ist so gemacht worden, sieben Stunden und keine Stunde mehr! Dann hat es noch das Geziehe und Gezerre darüber gegeben, wann in Österreich die Nacht anfängt, um 22 Uhr, um 23 Uhr oder um 24 Uhr. Weil das zwischen denen, die die Interessen derjenigen vertreten, die eher früh am Morgen arbeiten, und denen, die spät arbeiten, auch noch hin- und hergezogen worden ist, hat man sich eben darauf geeinigt – aber nicht etwa darauf, Nachtarbeit beispielsweise über acht Stunden zu definieren, weil das ja um eine Stunde über dem gewesen wäre, was die EU als Minimum verlangt hat!

Das heißt: Erreicht wurde nichts, und gefeiert werden kann nichts! Gefeiert werden kann nur, dass wir uns auf das absolute Minimum beschränkt haben. Wenn Sie das schon als Grund zum Feiern sehen, dass wir uns auf das Minimum beschränkt haben, dann wirklich: gute Nacht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Nürnberger: Feiern kann schon wer, aber die Arbeitnehmer nicht!)


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