Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 224

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Sektionschef Gruber und seine Mitstreiter aus der Sektion – so beendet werden, dass wir heute diesen Gesetzentwurf vorliegen haben.

Ich möchte nicht verhehlen, dass auch die Pfeil-Studie, die noch meine Amtsvorgängerin Hostasch in Auftrag gegeben hat, eine wichtige Flankenstellung gegeben hat, sodass die ursprünglich mit den Ländern paktierten Vereinbarungen, die Bundessozialämter aufzulösen und den gesamten Bereich von den Ländern lösen zu lassen, dann 2001 schlussendlich dazu geführt haben, dass der vorliegende Gesetzentwurf zum Tragen gekommen ist.

Ich glaube, dass das Bestehenbleiben der Bundessozialämter und der vorliegende Entwurf für die behinderten Menschen in Österreich einen bedeutenden Fortschritt mich sich bringen, dass die Zusammenlegung der Agenden von Ländern und Bund mit gemeinsamen Anlaufstellen eine Verkürzung der Wege, die derzeit zurückzulegen sind, bringen wird. Darüber hinaus wird durch die Eröffnung von zwei neuen Außenstellen in St. Pölten und in Eisenstadt eine größere Nähe zu den Behinderten und deren Wohnsitzen hergestellt und endlich auch dem Föderalismus so voll Rechnung getragen, dass auch dort die Harmonisierung zwischen Landes- und Bundesebene besser funktionieren kann als heute.

Ich glaube daher, dass der vorliegende Entwurf durchaus unterstützenswert ist, und ich glaube auch, dass die Verfassungsklausel unterstützenswert ist und durchaus Sinn macht, um nicht wieder die Begehrlichkeit der Länder zu wecken, das Rad der Zeit an den Anfang der Diskussion und in die Zeit der Studie von Arthur Andersen zurückzudrehen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube daher, dass dieses Bundessozialämterreformgesetz ein wichtiger Meilenstein ist (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr ), um auch in Österreich die Intentionen der Pfeil-Studie umzusetzen und die Situation für die behinderten Menschen zu verbessern. (Abg. Silhavy: Bei Ihnen ist bald was ein Meilenstein!)

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, Frau Kollegin Haidlmayr, dass die von Ihnen relevierten Fragen – etwa betreffend Wohnungsverbesserung und all diese Dinge – meiner Meinung nach sowohl in den Gesprächen im Ausschuss als auch in den nachfolgenden Gesprächen von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Sektion klar und deutlich beantwortet worden sind, sodass die von Ihnen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz geäußerten Befürchtungen beseitigt sind und nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr zutreffend sind. Auch die Absicherung der geschützten Werkstätten ist in dem vorliegenden Bereich sicher langfristig und besser möglich, weil auch hier ein wichtiger Konsens gefunden worden ist.

Ich darf allen danken, die mitgearbeitet haben, damit dieses Gesetz heute mit möglichst großer Mehrheit verabschiedet werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

21.34

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Einen Vers ins Stammbuch der Opposition, insbesondere in das meiner Vorrednerin, Frau Abgeordneter Csörgits: Wir schaffen heute keine neuen Entlohnungs- oder Besoldungsbestimmungen. Das betrifft sowohl die von der Gewerkschaft in der Verhandlung geforderten Zeitgutschriften als auch dienstrechtliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen, die für die Arbeitnehmer allenfalls günstiger sind als die heute zu beschließenden Änderungen, weil dort zum Beispiel Anspruch auf Nachtarbeitszuschläge bereits bei Arbeit vor 6 Uhr morgens entsteht und nicht nur vor 5 Uhr.

Solche Kollektivverträge bleiben völlig unberührt. Allfällige Änderungen sind im Sinne der ÖGB-Urabstimmung Angelegenheit der Kollektivvertragspartner, wenn diese das wollen und auch vereinbaren. Das gilt sinngemäß natürlich auch für dienstrechtliche Bestimmungen bei den Vertragsbediensteten.


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