Mit dieser
Änderung sollen die Gesetzestextstellen einfach noch der Richtlinie angepasst
beziehungsweise verdeutlicht werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.59
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Frau Abgeordnete
Dr. Fekter soeben verlesen hat, ist genügend unterstützt und steht daher
mit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen
Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser zu Wort
gemeldet. Sie kennen den Sachverhalt, die Geschäftsordnung und die
2-Minuten-Beschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.59
Abgeordneter
DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Fekter hat behauptet, die SPÖ
würde ihre Position zum Urheberrecht um 180 Grad ändern (Abg. Dr. Fekter: Sie haben sie um
180 Grad geändert!), und sie hat das begründet mit einem noch
bevorstehenden SPÖ-Antrag, was das Kopieren von Teilen von Musikstücken
anlange, nicht von ganzen Partituren.
Tatsache
ist – da wäre ein bisschen Ehrlichkeit schon gefragt, Frau Kollegin
Fekter –, dass dieser Passus, um den es jetzt geht, neu in das Gesetz
hineinkommt, das heißt, dass Sie Ihre Position ändern.
Wir
Sozialdemokraten bleiben bei unserer Position und bei den Möglichkeiten, die
jetzt gegeben sind. (Beifall bei der SPÖ.)
20.00
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu Wort gelangt
Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Die Uhr ist auf 7 Minuten
gestellt. – Bitte.
20.00
Abgeordnete
Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr
Bundesminister! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Worum geht es bei dieser
Urheberrechtsgesetz-Novelle? – Sie bedeutet zunächst einmal die Umsetzung
der EU-Informationsrichtlinie in nationales Recht. Die große Streitfrage, die
bei diesem Thema immer zur Sprache kommt, ist die Frage der Rechte, der
Verteilung zwischen den so genannten UrheberInnen – den Kreativen –,
der Industrie sowie den Konsumentinnen und Konsumenten.
Es hat in Europa
eine sehr gute Rechtstradition gegeben, man hat immer versucht, ein ausgewogenes
Verhältnis zu schaffen. In Österreich waren die Rechte der Kreativen zwar
vielleicht ein bisschen benachteiligt, aber der Ausgleich war das primäre
Prinzip der europäischen Rechtstradition. (Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt
den Vorsitz.)
Mit der vorliegenden
Novelle, die in allen europäischen Ländern extrem umstritten ist, wird das
amerikanische Verständnis dieser Frage importiert, nämlich die Stärkung vor
allem der großen Verleger, der großen Produzenten innerhalb dieses sensiblen
Dreiecksverhältnisses. Dabei geht es nicht um die kleinen Musikverleger,
sondern um die großen Labels, die mittlerweile in den Händen von vier oder fünf
Majors sind. Und es geht auch um die Software-Industrie, wo es, wie wir wissen,
einen ungeheuren Konzentrationsprozess gibt. Diese nun vorliegende Novelle
ebnet weiteren Konzentrationsprozessen den Weg und stärkt weder die Rechte der
UrheberInnen noch die der KonsumentInnen.
Ein kleines
Gedankenexperiment, Herr Klubobmann Scheibner: Stellen Sie sich vor, Sie kaufen
ein paar Schallplatten (Abg. Scheibner: Gibt es die noch zu kaufen?),
wollen sie zu Hause abspielen, brauchen dafür aber einen bestimmten
Plattenspieler, weil die Platten über ein patentiertes Verfahren
verschlüsselt sind und nur auf einem Ariola-Plattenspieler abgespielt werden
können, nicht zum Beispiel auf einem Sony-Plattenspieler. (Abg. Scheibner: Das Blöde
ist, dass man überhaupt keine Plattenspieler mehr bekommt!) Dasselbe gilt
für CDs.