Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 53

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.

11.49


Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Minister und Staatssekretäre! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich freue mich, meine erste Rede in diesem Hohen Haus einem Thema widmen zu können, das für uns alle ein ganz wichtiges Lebenselixier darstellt, nämlich der Luft. Konkret geht es um das Emissionshöchst­mengen­gesetz-Luft, die Änderung des Ozongesetzes und die Novellierung des Immissions­schutz­gesetzes-Luft.

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben zu den wesentlichsten Inhalten des Luftpakets schon ausführlich Stellung genommen. Ich möchte mich daher auf folgende drei Punkte konzentrieren.

Erstens: Wir Sozialdemokraten stehen dem Gesetzentwurf grundsätzlich positiv gegenüber. Er stellt im Wesentlichen die Umsetzung von EU-Richtlinien dar und könnte zu einer Verbesserung der rechtlichen Basis zur Luftreinhaltung beitragen. Ich verwende hier aber ganz bewusst den Konjunktiv, denn einige wesentliche Fragen sind dabei noch offen geblieben. Erst die zukünftige Entwicklung wird zeigen, ob die Bundesregierung ihr Bekenntnis zur Verbesserung der Luft­qualität tatsächlich ernst meint und entsprechende Maßnahmen setzen wird.

Eine dieser offenen Fragen betrifft beispielsweise das nationale Programm, das im Emis­sionshöchstmengengesetz-Luft vorgesehen ist.

Der Umweltminister hat ein Programm zu erstellen, damit die Emissionshöchstmengen für Stickstoffoxid, Schwefeldioxid, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak bis 2010 eingehalten beziehungsweise sogar unterschritten werden können.

Im Paket Luft findet sich aber interessanterweise keine Festlegung, bis zu welchem Zeitpunkt dieses Programm fertig gestellt sein muss. Und das, obwohl damit ja immerhin die interessierte Öffentlichkeit – sprich: unsere Bürgerinnen und Bürger – über Ziele und Erfolge informiert werden soll.

Es wird nur definiert, wann die Aktualisierung dieses nationalen Programms erfolgen muss, nämlich bis 1. Oktober 2006. Dass man sich um den Termin für die Erstpräsentation drückt, weckt schon vorab unangenehme Assoziationen und ist umso erstaunlicher, als nach EU-Vorgabe ein derartiges nationales Programm bereits Ende 2002 hätte erstellt werden müssen.

Zweitens: Herr Bundesminister Pröll hat im Umweltausschuss darüber gesprochen, dass die dynamische Entwicklung des Verkehrs ein großes Problem im Rahmen des Klimaschutzes darstelle. – Der motorisierte Straßenverkehr verursacht hohe externe Kosten, die in Form von Gesundheits- und Unfallkosten, aber insbesondere bei Umweltschäden der gesamten Gesell­schaft aufgebürdet werden.

Wenn man die Rolle des Verkehrs als Umweltbelaster ernst nimmt, dann wäre neben klassischen Themen wie CO2 und Ozon auch die Frage der Partikel-Emissionen und der Fein­stäube aufzugreifen. Gerade in diesem Bereich ist die Belastungstendenz in den letzten Jahren steigend. Feinstäube in der Luft können Atemwegs-, Herz- und Kreislauferkrankungen verur­sachen.

Dieselmotoren, deren Zahl vor allem bei den PKW ständig zunimmt, tragen zur Luftver­schmutzung wesentlich bei. In Großstädten kommt es durch Dieselpartikel in Kombination mit Staubpartikeln immer wieder zu gesundheitsgefährdenden Belastungen. Der Einsatz neuer Technologien, wie zum Beispiel Rußpartikel-Filter, und die Verschärfung der Abgasgrenzwerte für Partikel könnten einen Beitrag zur Entlastung darstellen.

 


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