Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 400

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im Zweifel dafür gestimmt? – Weil Sie unter dem Strich für diese Politiker-Privilegien­reform auch 1997 gewesen sind. Das ist Ihr Widerspruch. Ich weiß schon, das ist in der Öffentlichkeit nicht so interessant, weil Sie da andere Zugänge haben, aber das sind die Tatsachen. Das war und ist Ihre Widersprüchlichkeit bei den Politikerpensionen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zweite Widersprüchlichkeit: Sie sagen, Sie seien gegen alle Privilegien in diesem Be­reich. Aber die Entgeltfortzahlung, Herr Kollege Öllinger, ist auch ein Privileg für Politi­ker. Es versteht niemand, dass es bis jetzt so gewesen ist, dass ein Minister, auch ein Klubobmann, egal, wie lange er im Amt war, ein Jahr lang die vollen Bezüge bezahlt bekommen hat. (Abg. Öllinger: Haben Sie es abgeschafft?) Ein Abgeordneter hat sie für sechs Monate bekommen. Erklären Sie das doch Ihrer Klientel, die Sie hier zu vertreten vorgeben! Das ist ein absolutes Privileg für Politiker, das niemand versteht.

Warum regen Sie sich da nicht auf? Warum bringen Sie da keine Abänderungsanträge ein, damit wir das gänzlich abschaffen? (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) – Ich sage Ihnen, warum: Das sind Privilegien, an denen Sie angesichts der Altersklasse Ihrer Abgeordneten ein Interesse haben, damit Sie das weiter genießen können. Das ist die Wahrheit, und das ist unseriös, Herr Kollege Öllinger! Bei den Privilegien, die Sie nicht mehr betreffen, weil Sie, so wie ich, was die Pensionen betrifft, im neuen System sind, geht man mit voller Härte hinein, egal, was rundherum passiert, aber dort, wo man selbst noch ein Interesse hat, weil man es selbst noch in Anspruch nehmen will, ist man ganz leise und ruhig, da ist man froh, wenn all das nicht ganz abgeschafft wird, wenn zumindest ein Teil dieses Privilegs bestehen bleibt. Angesichts dessen sollte man nicht 150 Prozent fordern, wenn man andererseits froh ist, dass in einigen Berei­chen doch ein bisschen etwas von diesen Politikerprivilegien erhalten bleibt. Man sollte es hier zumindest einmal ausgesprochen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich sage Ihnen eines, Herr Kollege Öllinger, meine Damen und Herren: Ich wäre bei dieser Reform noch viel weiter gegangen. Politiker sollen ordentlich entlohnt werden, sie sollen ordentliche Arbeitsbedingungen haben (Abg. Öllinger: Jawohl!), da gebe ich auch Kollegem Cap Recht, da haben wir viel zu überlegen. Man sollte schauen: Wie sind die Arbeitsbedingungen, wie ist die Arbeitsmethodik von Politikern? Was bringen wir selbst an positiven und negativen Aspekten ein für das Bild, das der Politiker in der Öffentlichkeit abgibt? Überlegen wir uns, ob wir in Zukunft noch ausreichend engagier­te junge Menschen finden werden, angefangen bei der Jugendorganisation bis zu die­sen Funktionen, die wir hier ansprechen, die sich dafür breitschlagen lassen, solche Funktionen anzunehmen. Darüber bin ich gerne zu diskutieren bereit.

Aber ich sage Ihnen, alle anderen Dinge, die man vor und nach der politischen Tätig­keit besser entlohnt erhält als ein anderer Bediensteter, sind nicht verständlich. Des­halb wäre ich sehr dafür gewesen, die Reform 1997, der Sie noch zugestimmt haben, rückgängig zu machen und zu sagen: Alle Politikerpensionen gehören – auch rückwir­kend – abgeschafft. Dafür wäre ich durchaus gewesen, aber, Herr Kollege Öllinger, Sie wissen genauso wie ich, dass der Rechtsstaat auch für Politiker gilt, und das ist, glau­be ich, nicht einmal schlecht. Deshalb kann man in erworbene Ansprüche (Abg. Öllin­ger: Im ASVG gilt er nicht?), wenn überhaupt, nur mittels Verfassungsbestimmung eingreifen und wahrscheinlich nicht einmal damit.

Nein, im ASVG greift man auch nicht in den Anspruch selbst ein, das wissen Sie, son­dern man kann ... (Abg. Öllinger: Na selbstverständlich!) – Natürlich nicht! Wenn ein Politiker so wie ein Beamter einen Anspruch bereits erworben hat, dann können Sie ihn reduzieren, Sie können die Anforderungen entsprechend ändern, aber Sie können den Anspruch selbst nicht aufheben. (Abg. Öllinger: Über die Steigerungsbeträge, Aufwer­tungsfaktoren!) Das ist die Problematik, um die es sich hier dreht.

 


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