Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 221

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aus unserer Sicht besonders schade, dass dieser Gewässerschutzbericht mit dieser Novelle eingestellt wird, nämlich eingestellt in dieser Frequenz von drei Jahren. Herr Bundesminister! Die Aufrechterhaltung dieses Erscheinungsrhythmus wäre eigentlich notwendig gewesen, um hier die entsprechende politische Diskussion führen und auch das Controlling ordentlich durchführen zu können. (Der Redner hebt das Wasserglas.) Also auf das Wasser! (Abg. Schieder: Die 2. Hochquellenwasserleitung ist sehr gut!) – Ja. das schon. Aber das kommt bekanntermaßen aus den Alpen, und dort ist die Situa­tion sicher besser.

Zur Güteklasse der Gewässer in Österreich: Herr Bundesminister, wir haben sehr wohl auch eine Verschlechterung, nämlich im Bereich der Gütekasse I, das heißt bei der besten Wasserqualität unserer Flüsse. In den Jahren 1966, 1971 hatten noch 15 Pro­zent Güteklasse I, 2001, 2002 waren es nur noch 6 Prozent. Das heißt, gerade im ländlichen Raum sind diffuse Einträge – offensichtlich in geringer Ausformung, aber doch – der Fall. (Abg. Wittauer: Der Minister schläft ein!) – Ich versuche ja, ihn munter zu halten.

Gerade im ländlichen Raum gibt es also diffuse Einträge, und da muss man sich kon­kret die Frage stellen, ob die Abwasserentsorgung, wie sie derzeit weiterentwickelt werden soll, wirklich die Probleme beim Schopf packt und effizient und ökonomisch ist.

Herr Bundesminister! Wir haben inzwischen einen Anschlussgrad von 86 Prozent. Im Jahr 2002 haben wir 2500 Projekte, also die größte Anzahl an Projekten abgewickelt, und wir müssen registrieren, dass in diesem Sektor seit 1993 um die 10 Milliarden € investiert wurden. Gott sei Dank, sage ich einerseits, andererseits muss man aber be­denken, dass in den Jahren 2003 bis 2015 weitere 8 Milliarden notwendig sein wer­den – nach Auskunft der Kommunalkredit, die Befragungen bei Gemeinden und In­teressentenkreisen durchführt.

Hier – das muss man schon sagen – wurde die Chance der Wasserrechtsgesetz-No­velle zur Verbesserung und Nutzung von Abwasserentsorgungsmaßnahmen im länd­lichen Raum, die kostengünstiger sind, zum Setzen entsprechender Maßnahmen nicht genutzt. Ich denke in diesem Zusammenhang an die Möglichkeiten von Verrieselung und Versickerung oder an die Notwendigkeit der Harmonisierung im Bereich Varianten­untersuchung und Wasserrechtsgesetz, Herr Bundesminister.

Insofern begrüße ich sehr wohl die Vorschläge in Ihrem Entschließungsantrag, Kollege Wittauer beziehungsweise Kollegin Achleitner, die das vorgestellt hat, dass man im ländlichen Raum neue Wege in der Abwasserentsorgung geht. Meine Damen und Herren! Wenn Sie das ernst meinen, ist es aber notwendig, dass man das Umweltför­derungsgesetz ändert, dass man die technischen Richtlinien ändert, damit bäuerliche und genossenschaftliche Abwasserentsorgungsprojekte im ländlichen Raum möglich werden. Sie sind kostengünstiger, Herr Bundesminister, und zwar weitaus kostengüns­tiger. (Abg. Eßl: Lesen!) Diese Projekte werden derzeit behindert durch die Art und Weise der Abwicklung. Der Rechnungshof hat ja letztes Jahr in vielen Anmerkungen ganz klar seine Meinung dazu geäußert, aber diese Vorschläge haben Sie auch nicht berücksichtigt.

Abschließend: Ökologischer Hochwasserschutz ist aus unserer Sicht überhaupt nicht umgesetzt. Wenn wir uns die praktische Arbeit der letzten Monate anschauen – ich komme aus Oberösterreich –: Pflegerückstände wurden – unter Anführungszeichen – „beseitigt“, indem ganze Biotope niedergewalzt wurden. Das kann nicht Hochwasser­schutz sein!

Herr Bundesminister, ich lade Sie ein: Kommen Sie nach Oberösterreich an die Krems, um zu sehen, was dort wirklich gemacht wurde. Pflegerückstände der letzten 30 Jahre wurden quasi mit einem Strich beseitigt, indem man sämtliche Ufergehölze völlig undif-


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