14.09
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir schreiben das Jahr 2003, das ist das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Nach wie vor kommt es in unserem Land vor, dass zum Beispiel eine blinde Juristin nicht zur Richteramtsanwärterprüfung zugelassen wird, dass zum Beispiel Gruppen von behinderten Menschen aus Lokalen verwiesen werden oder dass einem Rollstuhlfahrer der Besuch des Parlaments anlässlich einer Sondersitzung verwehrt wurde, weil keine Begleitperson dabei war. (Abg. Großruck: Wo kommt das vor?) Menschen mit Behinderungen werden diskriminiert und massiv benachteiligt.
Meistens werden bei Menschen mit Behinderungen die Menschen selbst als das Problem betrachtet. Von der Gesellschaft wird es immer als Ziel angesehen, die Beeinträchtigungen der Menschen mit Behinderungen durch Therapie oder Training auszugleichen, und nicht, die Rahmenbedingungen zu ändern.
Hohes Haus! Menschen haben ein Recht auf selbständiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Wir müssen die Unterschiedlichkeit und auch die Vielfalt im Menschsein – eben auch von Menschen mit Behinderungen – anerkennen und fördern.
Wesentlich ist, dass die Rahmenbedingungen geändert werden – Rahmenbedingungen in Fragen der Ausbildung, der Bildung, der Erwerbs- und der Einkommenssituation. Es ist notwendig, dass auch behinderte Menschen mit ihrem Einkommen auskommen können und dass die Teilhabe und der Zugang zum kulturellen und öffentlichen Leben sowie der Zugang zu Informationen gewährleistet sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Natürlich sind auch Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass behinderte Menschen in die Berufswelt und in die Arbeitswelt integriert werden können und dort ihren Platz haben, aber auch der Zugang zur Politik und die demokratische Teilhabe müssen gewährleistet sein.
Alle vier Parteien haben heuer im Februar einem Antrag zugestimmt, dass zur Erreichung der Gleichstellung behinderter Menschen in unserem Land ein Gleichstellungsgesetz erarbeitet werden soll. Die Arbeitsgruppe wurde dann nicht im Bundeskanzleramt situiert, sondern im Sozialministerium. Jetzt erhält diese Arbeitsgruppe jedoch den Auftrag der Bundesregierung, und ich denke, es ist ein wichtiger Punkt, dass diese Thematik sozusagen nicht in einem Fachministerium hängen bleibt.
Unserer Meinung nach ist es sehr wichtig, dass auch die legistische Einbindung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes gewährleistet ist. Die legistische Verankerung ist dringend notwendig, damit die Rahmenbedingungen ebenfalls auf gesetzlicher Ebene durchgesetzt werden können.
Hohes Haus! In Deutschland gibt es bereits ein Gleichstellungsgesetz. Die Eckpfeiler, die wir in der parlamentarischen Auseinandersetzung und Diskussion setzen wollen, müssen in die Richtung gehen, dass wir dort, wo es erforderlich ist, Sanktionen erarbeiten, dass wir die Sensibilisierung an den Anfang unserer Maßnahmen – auch unserer gesetzlichen Maßnahmen – stellen und dass wir in unserer Gesellschaft offensiv dafür eintreten, dass behinderte Menschen als gleichberechtigt anerkannt werden.
Es ist wesentlich, dass wir diese veränderten Rahmenbedingungen gesetzlich festschreiben, die dann nicht nur im heurigen Jahr gelten, sondern für das ganze Jahrhundert.
Wichtig ist meiner Meinung nach auch, dass es eine Verbandsklage für Behindertenverbände geben soll, damit diese die Interessen behinderter Menschen verstärkt durchsetzen können.
Entscheidend ist auch, dass wir bestehende Behörden für den Verfahrensweg nutzen können, damit diese Behörden, die schon im Umgang mit behinderten Menschen Er-