aber nicht gesundheitspolitische und nicht demokratiepolitische, wie wir es schon im Ausschuß feststellen mussten. (Beifall bei den Grünen.)
Es gibt zirka 5 000 Unterzeichner der Mobilfunk-Petition, und diese wollen vor allem gesundheitspolitische und anrainerpolitische Rechte haben. Doch das negieren Sie, darüber gehen Sie in diesem Gesetz hinweg!
In der Diskussion im Ausschuss war eines sehr bezeichnend, Herr Minister – ich kann mich noch genau daran erinnern –: Da haben Sie nämlich gesagt, bei der Wortfolge in unserem Antrag „unter Wahrung von Leben, Gesundheit, Wohlbefinden ...“ störe Sie das Wort „Wohlbefinden“. Ich betone: Wohlbefinden! Am Wort „Wohlbefinden“ haben Sie sich gestoßen!
Herr Minister! Für uns ist das Wohlbefinden
der Bevölkerung auch bei technischen Belangen ein wesentlicher Aspekt, der in
die Zielformulierung integriert gehört. (Abg. Mag. Ikrath:
Ein unklarer Gesetzesbegriff!)
Denken Sie doch an die Definition des Begriffes „Gesundheit“ durch die Weltgesundheitsorganisation! Dort ist das „Wohlbefinden“ verankert, und das wollen wir auch in technischen, in kommunikationspolitischen Bereichen integriert haben.
Daher bringe ich folgenden Abänderungsantrag
ein. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. § 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, durch Förderung des Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation die Versorgung der Bevölkerung ...“
Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Dr. Moser! Bitte machen Sie es mir nicht schwer! Ich bin dafür, dass dieser Antrag von der nächsten grünen Rednerin eingebracht wird. Er steht dann zur Verhandlung. Der Antrag ist ziemlich lang. Wir bringen sonst die Vereinbarung durcheinander. – Ich bitte um einen kurzen Schlusssatz.
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): ... unter Wahrung von Leben, Gesundheit,
Wohlbefinden und Eigentum der Menschen und mit Bedachtnahme auf die Umwelt zu
gewährleisten. – Das ist wichtig!– Danke. (Beifall bei
den Grünen.)
12.37
Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Moser, Sie haben jetzt den wesentlichen Inhalt des Antrages zur Kenntnis gebracht. Ich lasse diesen Antrag ausnahmsweise vervielfältigen. Der zweite Antrag wird später eingebracht werden.
Der
eingebrachte Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (128 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion und das KommAustria-Gesetz geändert werde sowie über den Antrag 44/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Anpassungen des Telekommunikationsrechts, über den Antrag 49/A der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Telekommunikation (Telekommunikationsgesetz – TKG) BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 134/2002, geändert wird und über den Antrag 91/A (E) der Abgeordneten