Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 79

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folgten Missbrauch des Rechnungshofes sowie die dadurch erfolgte Täuschung der Öffentlichkeit.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsaus­schuss im Verhältnis: 5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 FPÖ, 1 Grüne einzusetzen.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigen Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

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Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter, Gaál, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung der Vorwürfe möglicher Geldflüsse, „nützlicher Aufwendungen“ und Mani­pulationen des Vergabeverfahrens im Zuge der Beschaffung von Kampfflugzeugen für das österreichische Bundesheer seit April 2001;

Aufklärung von Einflussnahmen auf Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der Regierungsparteien in der XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode im gegenständ­lichen Vergabeverfahren;

Aufklärung des Vorwurfs der Verfolgung von „wirtschaftlichen (Eigen-)interessen“ von politischen Parteien und persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern im Zuge der gegenständlichen Vergabe;

Aufklärung darüber, ob es im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt – bedingt durch die Verfolgung „wirtschaftlicher (Eigen-)interessen“ oder Manipulationen durch Ent­scheidungsträger im Vergabeverfahren – zu Nachteilen für die österreichischen Steuer­zahlerInnen gekommen ist;

Aufklärung über die tatsächlich durch die betroffenen Minister abgeschlossenen Ver­träge bzw. Vorverträge sowie Rücktrittsmöglichkeiten und Schadenersatzfolgen aus diesen Vereinbarungen;

Aufklärung über die Vorgänge rund um die Ministerratsentscheidung am 2. Juli 2002 hinsichtlich der Meinungsbildung von Bundes-minister Grasser, Bundesminister Scheibner und Bundeskanzler Schüssel;

Aufklärung über die Vorgänge rund um die Unterzeichnung des Kaufvertrages ohne rechtlicher Grundlage und ohne den 2. Bericht des Rechnungshofes zum Beschaf­fungsvorgang abzuwarten;

Aufklärung der Rechtsfrage, ob durch den Abschluss von Gegengeschäften im Zuge des Ankaufs von Kriegsgerät gegen das Diskriminierungsverbot und das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit des europäischen Rechts verstoßen wird;

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

 


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