folgten
Missbrauch des Rechnungshofes sowie die dadurch erfolgte Täuschung der
Öffentlichkeit.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss
im Verhältnis: 5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 FPÖ, 1 Grüne einzusetzen.
In
formeller Hinsicht verlangen die unterfertigen Abgeordneten die Durchführung
einer Debatte über diesen Antrag.
*****
Antrag
der
Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter, Gaál, Kolleginnen und Kollegen gemäß
§ 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss
im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Aufklärung
der Vorwürfe möglicher Geldflüsse, „nützlicher Aufwendungen“ und Manipulationen
des Vergabeverfahrens im Zuge der Beschaffung von Kampfflugzeugen für das
österreichische Bundesheer seit April 2001;
Aufklärung
von Einflussnahmen auf Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der
Regierungsparteien in der XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode im gegenständlichen
Vergabeverfahren;
Aufklärung
des Vorwurfs der Verfolgung von „wirtschaftlichen (Eigen-)interessen“ von
politischen Parteien und persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern im
Zuge der gegenständlichen Vergabe;
Aufklärung
darüber, ob es im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt – bedingt durch die
Verfolgung „wirtschaftlicher (Eigen-)interessen“ oder Manipulationen durch Entscheidungsträger
im Vergabeverfahren – zu Nachteilen für die österreichischen SteuerzahlerInnen
gekommen ist;
Aufklärung
über die tatsächlich durch die betroffenen Minister abgeschlossenen Verträge
bzw. Vorverträge sowie Rücktrittsmöglichkeiten und Schadenersatzfolgen aus
diesen Vereinbarungen;
Aufklärung
über die Vorgänge rund um die Ministerratsentscheidung am 2. Juli 2002
hinsichtlich der Meinungsbildung von Bundes-minister Grasser, Bundesminister
Scheibner und Bundeskanzler Schüssel;
Aufklärung
über die Vorgänge rund um die Unterzeichnung des Kaufvertrages ohne rechtlicher
Grundlage und ohne den 2. Bericht des Rechnungshofes zum Beschaffungsvorgang
abzuwarten;
Aufklärung
der Rechtsfrage, ob durch den Abschluss von Gegengeschäften im Zuge des Ankaufs
von Kriegsgerät gegen das Diskriminierungsverbot und das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit
des europäischen Rechts verstoßen wird;
Untersuchung
der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den
genannten Sachverhalten.