Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 174

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Zu den legistischen Anregungen. – Es ist sicherlich richtig, dass wir hartnäckigst viele unserer legistischen Anregungen über Jahre hinweg beibehalten. Ein Teil – das muss man der Gerechtigkeit halber sagen – ist aber sehr wohl in Umsetzung.

Frau Kollegin Haidlmayr, weil Sie hier explizit auf einen Fall hingewiesen haben! Ich möchte Ihnen sagen, dass dieser von Ihnen aufgezeigte Fall bereits Abhilfe finden könnte in der Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes; die Begutach­tungsfrist dafür endet am 5. November 2003. Es wurde auch einige Male erwähnt, dass die Volksanwaltschaft diese Änderung wünscht. Den zweiten Fall, den Sie angespro­chen haben, betreffend kann ich Ihnen sagen, die Nachkommen beziehungsweise Erben müssten einen Fortsetzungsantrag stellen, um diese Sache über die Bühne zu bekommen.

Frau Kollegin Stoisits hat gemeint, es sei zum ersten Mal auch ein Minderheitsbericht darin zu finden. – Das ist nicht der erste, sondern der zweite Minderheitsbericht. Kollege Kohlmaier hat bereits 1995 einen Minderheitsbericht dargelegt, sagen wir es so. An sich ist diese Möglichkeit in der Verfassung natürlich ausdrücklich gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf abschließend noch Folgendes sagen: Es treffen viele Beschwerden bei uns ein, und viele Beschwerden sind auch nicht berechtigt. Diese scheinen dann nur in der Statistik auf, und man fragt sich, was mit diesen Beschwerden geschieht. Schickt man die Beschwerdeführer einfach heim? – Ich darf dazu auch für meine Kollegen sagen, dass wir uns sehr bemühen, Wege aufzuzeigen, Hilfestellungen zu geben, weiterzuhelfen, Möglichkeiten zu bieten, ja in manchen Fällen habe ich das Gefühl, dass wir schon fast Mediatoren sind.

Wir machen das aber gerne, und – wir können nur unseren gesetzlichen Auftrag aus­leben und nicht mehr – wir sind alle miteinander, jeder in seinem Geschäftsbereich, auch Kooperationen mit anderen Stellen eingegangen – das ist wieder der Vorteil von uns allen, die wir Kontakte haben –, damit wir wirklich alle Möglichkeiten nutzen, um Hilfestellung geben zu können und die Beschwerdeführer nicht einfach abspeisen zu müssen: Tut uns Leid, wir sind nicht zuständig! (Beifall bei der ÖVP.)

Ein besonderer Wunsch meinerseits sei zum Abschluss vielleicht auch noch ausge­sprochen, nämlich: der Umgang mit Kontrolle, der Umgang mit Kritik. Es fällt mir auf – das kann ich jetzt nur für mich sagen –, dass, wenn ein Fehler passiert, oft versucht wird, diesen Fehler zu kaschieren. Wie so oft im Leben, auch in anderen Bereichen, führt aber dann genau das zum Unglück. Es kommt zu immer mehr Verwurschtelun­gen, und alles wird noch schlimmer. Daher meine ich, wir brauchen ein gerüttelt Maß an natürlichem Zugang zur Kritik und Umgang mit dieser Kritik. Wir tun uns dann in Zukunft alle auch viel leichter, wenn es darum geht, Fehler zu vermeiden oder Verbes­serungen zu bewirken.

In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal sehr herzlich für das Lob, das wir ge­erntet haben, aber auch für das Lob, das vor allem unsere Mitarbeiter geerntet haben. Ich nehme es gerne mit. – Vielen herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

19.46

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Reg­ler. – Bitte.

 


19.46

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Frau Volksanwältin Rosemarie Bauer! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Zu­allererst möchte auch ich unterstreichen, wie unvorstellbar gut bei der Beseitigung der Hochwasserschäden und der Abwicklung der Hochwasserhilfe im Jahr 2002 gearbeitet wurde. In vielen Gebieten war es ja ein hundertjähriges Hochwasser, in einer ganzen


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