Eigenkapitalanstieg zu präzisieren und das entsprechend abzuklären. Aber von der Sache her möchte ich schon sagen, dass es eine sehr wichtige Maßnahme ist, dass wir den nicht entnommenen Gewinn in dieser Weise forcieren, denn bei dem Ganzen geht es natürlich nicht um eine Sparform, sondern das ist eine Form, die Eigenkapitalausstattung der Betriebe zu verbessern.
Herr Kollege Moser, wenn Sie sagen, man sollte das auch auf die Freiberufler und auf die Kapitalgesellschaften ausweiten, so bestätigt das ja nur, dass Sie die Maßnahme an sich als richtig sehen: eben als eine Maßnahme, das Eigenkapital zu stärken. Logisch ist, dass es nur jemanden stärken kann, der entsprechend bilanziert, daher ist meines Erachtens eigentlich die Notwendigkeit gegeben, Eigenkapital stärkende Maßnahmen beispielsweise für Einnahmen- und Ausgabenrechner zu tätigen. Dort haben wir nichts vorgesehen. Aber ansonsten ist die Maßnahme eine durchaus begrüßenswerte Maßnahme, und sie wird vor allem den Mittelstand stärken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Das Dritte, was ich ansprechen möchte, ist die an sich sehr positive Einführung der elektronischen Abgabenerklärung, die wir jetzt in diesem Jahr ausweiten, sodass sie nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für die Einkommen- und Körperschaftsteuer angewendet werden kann. Doch gerade, was die Einkommensteuer anlangt, sehe ich jetzt bei den Kleinbetrieben die Problematik, dass sie, die vorher keine bestimmten Gliederungen vorgegeben hatten, sich nun an solche Gliederungen halten müssen. Das heißt, wir werden zwar jetzt Bescheide schneller erhalten, ersparen uns Wegkosten und vieles andere mehr, aber der Ausschuss hat dazu festgestellt, dass es bestimmte Toleranzen braucht, damit man den Übergang entsprechend bewältigt. Das halte ich für ausgesprochen sinnvoll, dass es dazu kommt, denn ansonsten könnte das ein problematisches Instrument werden.
Was mir allerdings abgeht, ist die Einhaltung des Versprechens, dass der Betrieb Wahlfreiheit hat. Wer bei der Form der alten Abgabenerklärung bleiben möchte, hat diese Möglichkeit offensichtlich nicht mehr. Darüber sollte man eigentlich noch reden.
Wie wichtig die elektronischen Möglichkeiten sind, haben wir bei diesem dritten Bereich gesehen, der heute debattiert wird und ein bisserl strittig war, nämlich die Umsatzsteuerproblematik, wenn es darum geht, dass Liegenschaften nicht mehr ausschließlich betrieblich genutzt werden, sondern bei Aufgabe des Betriebes teilweise auch privat, denn hätten nicht Steuerberater oder andere, die das aufmerksam mitverfolgt haben, mit elektronische Mails reagiert, wäre das vermutlich nicht gesehen worden. Es spricht schon für den Ausschuss – für den Vorsitzenden, aber auch für die anderen Mitglieder –, dass diese Thematik einvernehmlich abgeklärt wurde und wir nun eine Umsetzung haben, die wirklich auch den Interessen der Betriebe entspricht – oder entsprechen sollte.
Was da dahinter steht, ist ja die schon
mehrmals angesprochene Richtlinie der EU, diese Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie,
und da sehe ich schon ein Problem. Es wird einige Verschärfungen bringen, was
zum Beispiel Zuwendungen auch an Arbeitnehmer anlangt. Diese sind auf einmal
umsatzsteuerpflichtig. Es wird aber auch, was die Klärung der Frage, die ich
schon vorher erörtert habe, anlangt, noch schwierig werden, jetzt genau dem zu
entsprechen, was der EuGH und was die Richtlinie vorgibt. Nur, auf der anderen
Seite: Wenn wir uns diesem Problem nicht stellen, wenn wir hier keine Lösung
zustande bringen, die auch lebbar ist, dann dürfen wir uns meines Erachtens
nicht wundern, wenn die Akzeptanz der EU bei vielen Bürgern, bei vielen
Unternehmen in Zukunft Probleme macht. (Beifall
bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)