vorzubeugen.
Die Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen ist von den zuständigen
Behörden gerade während der Übergangsperiode in besonderer Weise zu
kontrollieren. In diesem Zusammenhang sollten auch grenzüberschreitende Kooperationen
zur wirksamen Bekämpfung des Schwarzunternehmertums und der systematischen
illegalen Beschäftigung geprüft werden. Die Bundesregierung wird in diesem
Zusammenhang aufgefordert, mit Nachdruck die überfällige Reform der Entsenderichtlinie
einzufordern, um Spannungen am Arbeitsmarkt vorzubeugen.
Die
Bundesregierung wird ferner aufgefordert, umgehend eine Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
vorzuschlagen, damit die vereinbarten Übergangsfristen im Bereich der
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit auch wirksam genutzt werden
können.
Die
Bundesregierung wird nach dem Scheitern einer akzeptablen Übergangslösung für
den Transitvertrag aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen um die
Verhandlungen für eine EU-Wegekostenrichtlinie zu nutzen, eine wirksame
Reduktion der Belastungen durch den Strassengüterverkehr durchzusetzen. Die
Bundesregierung wird insbesondere aufgefordert, entsprechende Partnerschaften
mit anderen EU-Staaten aufzubauen und einzugehen, die ähnliche Probleme zu
lösen haben (z.B. Frankreich, Slowenien). Die Europäische Union muss eine
nachhaltige Verkehrspolitik umsetzen, die die Internalisierung der sozialen und
der Umweltkosten erzwingt.
Die
Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert bis zum EU-Hauptausschuss
am 9. Dezember einen akkordierten österreichischen Standpunkt zur Wegekostenrichtlinie
vorzulegen und in der EU nachdrücklich für einen Zeitplan einzutreten, der
eine Beschlussfassung der Wegekostenrichtlinie bis zum 30.04.2004 zum Ziel hat.
Mit der
Erweiterung der EU ist mit einem deutlichen weiteren Anstieg des Verkehrsaufkommens
von den und in die neuen Mitgliedsländer zu rechnen. Österreich wird von dieser
Entwicklung besonders betroffen sein. Um den zusätzlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens
umwelt- und anrainerschonend bewältigen zu können, sollen alle Möglichkeiten
zur Verlagerung von Verkehren von der Strasse auf die Schiene (Ausnützung von
bestehenden Kapazitätsreserven; gemeinwirtschaftliche Leistungsbestellungen
auf der Rola usw.) oder auf die Donau forciert werden und sind die bereits geplanten
und durch die Erweiterung zusätzlich notwendigen Maßnahmen wie das
LKW-Roadpricing und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ohne Aufschub umzusetzen.
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
12.38
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Außenministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! „Justitia regnorum fundamentum“, so finden wir es am Heldentor geschrieben: ein Vermächtnis bester österreichischer Politiktraditionen, das ist gut zu sehen, und zwar aus den ehrwürdigen Räumen der Nationalbibliothek bis hin zum Ballhausplatz. Das Recht ist die Grundlage jeder Regierung. (Abg. Schieder: Die Gerechtigkeit – nicht „das Recht“!) Das ist es, was wir auch in Brüssel einmahnen müssen. Wir, denn wir sind sozusagen Brüssel. Brüssel ist ja keine fremde Macht, sondern erklärterweise der gemeinsame politische Wille aller Beitrittsländer, und die EU ist nach ihrer Definition auch eine Rechte- und Wertegemeinschaft; das hat sie 1993 in den Kopenhagener Kriterien dargetan. Da ging es darum, dass Grundlage für eine Mitgliedschaft bei der Europäischen Gemeinschaft eine stabile Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Schutz für Minderheiten sind.