(Abg. Öllinger: Wie soll der von der
Verpflichtung erfahren?) Offensichtlich hat der damalige Gesetzgeber geglaubt – es wurde
damals unter einem sozialdemokratischen Sozialminister und einem
sozialdemokratischen Finanzminister, übrigens namens Klima, beschlossen –,
die Kenntnis dieses Gesetzes allein genügt. Wenn man Zuschüsse empfängt,
sollte man sich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anschauen (Abg. Mandak: Sie waren ja auch in
der Regierung!) – sie liegen auch in den Finanzämtern auf –, aber
ich muss auch sagen, dass diese
Bundesregierung das ausgebessert hat.
Wir haben
das Kinderbetreuungsgeld eingeführt – eine wesentlich verbesserte Familienleistung –
und auch diese Informationsregelung ausgebessert. Als wir quasi diesen
Rechtsbestand übernommen haben, haben wir das entsprechend ausgebessert. Man
kann Herrn Finanzminister Karl-Heinz Grasser in diesem Sinne keinen Vorwurf machen
(Abg. Öllinger: Na, na, na!),
das haben andere Minister in einer früheren Gesetzgebungsperiode verbockt. (Abg. Mandak: Sie waren ja auch in
der Regierung! Es war eine SPÖ/ÖVP-Regierung! Sie putzen sich ab!) Es waren
zwei sozialdemokratische Minister; der Sozialminister und der Finanzminister. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ruf bei den Freiheitlichen: Kanzler
Vranitzky!)
Warum
erfolgte erst so spät die Einhebung? – Nicht aus fiskalischen Gründen,
denn Gesetze sind da, um vollzogen zu werden, sondern weil es ganz erhebliche
Schwierigkeiten gegeben hat, die entsprechenden Grundlagen zu erarbeiten. Das
war der Grund der Verzögerung. Nach Schaffung der technischen und
organisatorischen Voraussetzungen wurden bis zum Herbst 2003 an die
30 000 Erklärungen versendet – ich habe hier das Formular:
Erklärung gemäß § 16 Karenzurlaubszuschussgesetz und so weiter.
Wieso kam
es zu dieser späten Versendung? – Weil wir keine Datenbestände hatten. Wir
haben die Datenbestände von den auszahlenden Stellen gebraucht; Datenbestände
wie Zuschusshöhe, Name und Adresse des Kindes, der Kindesmutter sowie eines
weiteren Rückzahlungsverpflichteten. Wer waren die auszahlenden Stellen? –
Gebietskrankenkassen, AMS, bezugsauszahlende Stellen der Länder und des Bundes.
Und erst auf Grund dieser Daten konnten wir zum nächsten Schritt übergehen.
Außerdem hatten diese Stellen, von denen wir das zu bekommen hatten, keine
EDV-mäßigen Datenträger, sie mussten sie erst schaffen, und auf Grund dessen
konnten wir einschlägige EDV-Programme machen.
Das war
der einzige Grund dafür, dass wir jetzt damit begonnen haben. Wir hatten nicht
die Absicht, hier eine fiskalische Aktion zu machen, das können Sie an den Bundesvoranschlägen
sehen. Wir haben in den Bundesvoranschlägen keine diesbezüglichen Einnahmen
vorgesehen, weil wir nicht gewusst haben, wann wir die Daten bekommen und in
welcher Höhe Ansprüche entstehen werden, da ja erst Erklärungsversendungen
gemacht werden mussten, aus denen wir schließen können, wie hoch allfällige
Forderungen festgesetzt werden können. Es war also keine Fiskalaktion, diesen
Vorwurf möchte ich ausdrücklich zurückweisen!
Die zuständigen Finanzämter haben richtigerweise die Erklärungen ab dem ersten Jahr, in dem so etwas hätte sein können, ab dem Jahr 1996 gemacht, weil das nach dem Gesetz vorgeschrieben ist. Dabei ist es unerheblich, ob schon eine Verjährung vorliegt oder nicht, weil – und da waren Ihre Ausführungen auch wieder falsch, Herr Abgeordneter Öllinger – bei der Feststellung dann berücksichtigt wird, ob ein Verjährungszeitraum vorliegt, und für diesen erfolgt dann natürlich keine Rückforderung, aber für die Berechnung muss die gesamte Entwicklung aufgezeigt werden. Es liegt noch nicht so lange vor, weil das Gesetz erst 1996 eingeführt wurde, aber es ist ein 15-jähriger Beurteilungszeitraum dafür heranzuziehen. (Abg. Öllinger: Das ist ja unglaublich! Das stimmt ja nicht! Nein!) – So ist das Gesetz. Das ist damals gemacht worden, und damals hätten Sie das schon beanstanden müssen. (Abg. Öllinger: Verjährung nach