Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 125

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(Abg. Öllinger: Wie soll der von der Verpflichtung erfahren?) Offensichtlich hat der da­malige Gesetzgeber geglaubt – es wurde damals unter einem sozialdemokratischen Sozialminister und einem sozialdemokratischen Finanzminister, übrigens namens Klima, beschlossen –, die Kenntnis dieses Gesetzes allein genügt. Wenn man Zu­schüsse empfängt, sollte man sich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen an­schauen (Abg. Mandak: Sie waren ja auch in der Regierung!) – sie liegen auch in den Finanzämtern auf –, aber ich muss auch sagen, dass diese Bundesregierung das aus­gebessert hat.

Wir haben das Kinderbetreuungsgeld eingeführt – eine wesentlich verbesserte Fami­lienleistung – und auch diese Informationsregelung ausgebessert. Als wir quasi diesen Rechtsbestand übernommen haben, haben wir das entsprechend ausgebessert. Man kann Herrn Finanzminister Karl-Heinz Grasser in diesem Sinne keinen Vorwurf machen (Abg. Öllinger: Na, na, na!), das haben andere Minister in einer früheren Ge­setzgebungsperiode verbockt. (Abg. Mandak: Sie waren ja auch in der Regierung! Es war eine SPÖ/ÖVP-Regierung! Sie putzen sich ab!) Es waren zwei sozialdemokra­tische Minister; der Sozialminister und der Finanzminister. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ruf bei den Freiheitlichen: Kanzler Vranitzky!)

Warum erfolgte erst so spät die Einhebung? – Nicht aus fiskalischen Gründen, denn Gesetze sind da, um vollzogen zu werden, sondern weil es ganz erhebliche Schwierig­keiten gegeben hat, die entsprechenden Grundlagen zu erarbeiten. Das war der Grund der Verzögerung. Nach Schaffung der technischen und organisatorischen Vorausset­zungen wurden bis zum Herbst 2003 an die 30 000 Erklärungen versendet – ich habe hier das Formular: Erklärung gemäß § 16 Karenzurlaubszuschussgesetz und so weiter.

Wieso kam es zu dieser späten Versendung? – Weil wir keine Datenbestände hatten. Wir haben die Datenbestände von den auszahlenden Stellen gebraucht; Datenbe­stände wie Zuschusshöhe, Name und Adresse des Kindes, der Kindesmutter sowie eines weiteren Rückzahlungsverpflichteten. Wer waren die auszahlenden Stellen? – Gebietskrankenkassen, AMS, bezugsauszahlende Stellen der Länder und des Bundes. Und erst auf Grund dieser Daten konnten wir zum nächsten Schritt übergehen. Außer­dem hatten diese Stellen, von denen wir das zu bekommen hatten, keine EDV-mäßi­gen Datenträger, sie mussten sie erst schaffen, und auf Grund dessen konnten wir einschlägige EDV-Programme machen.

Das war der einzige Grund dafür, dass wir jetzt damit begonnen haben. Wir hatten nicht die Absicht, hier eine fiskalische Aktion zu machen, das können Sie an den Bun­desvoranschlägen sehen. Wir haben in den Bundesvoranschlägen keine diesbezüg­lichen Einnahmen vorgesehen, weil wir nicht gewusst haben, wann wir die Daten bekommen und in welcher Höhe Ansprüche entstehen werden, da ja erst Erklärungs­versendungen gemacht werden mussten, aus denen wir schließen können, wie hoch allfällige Forderungen festgesetzt werden können. Es war also keine Fiskalaktion, diesen Vorwurf möchte ich ausdrücklich zurückweisen!

Die zuständigen Finanzämter haben richtigerweise die Erklärungen ab dem ersten Jahr, in dem so etwas hätte sein können, ab dem Jahr 1996 gemacht, weil das nach dem Gesetz vorgeschrieben ist. Dabei ist es unerheblich, ob schon eine Verjährung vorliegt oder nicht, weil – und da waren Ihre Ausführungen auch wieder falsch, Herr Abgeordneter Öllinger – bei der Feststellung dann berücksichtigt wird, ob ein Verjäh­rungszeitraum vorliegt, und für diesen erfolgt dann natürlich keine Rückforderung, aber für die Berechnung muss die gesamte Entwicklung aufgezeigt werden. Es liegt noch nicht so lange vor, weil das Gesetz erst 1996 eingeführt wurde, aber es ist ein 15-jähri­ger Beurteilungszeitraum dafür heranzuziehen. (Abg. Öllinger: Das ist ja unglaublich! Das stimmt ja nicht! Nein!) – So ist das Gesetz. Das ist damals gemacht worden, und damals hätten Sie das schon beanstanden müssen. (Abg. Öllinger: Verjährung nach


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