Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 149

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16.40

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! An meinen Vorredner anschließend: Selbstverständlich ist es wichtig, dass wir in der Ge­sundheitspolitik die maßgeblichen Punkte außer Streit stellen. Einer dieser Punkte ist, dass die hohe Qualität erhalten bleiben muss.

Das zieht die Forderung nach sich, dass es zu einer Reform kommen muss, denn sonst wird die Qualität schleichend sinken, und es wird dann erst recht zu dem kommen, wogegen sich die zweite Forderung, die fix stehen muss, richtet: Es wird dazu kommen, dass es soziale Ungleichheiten gibt, und das darf eben nicht sein. Eine schleichende Senkung bei den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen würde natürlich bewirken, dass jene, die es sich leisten können, privat ausweichen. Das wollen wir nicht, deswegen ist eine Reform notwendig.

Wir wollen haben, dass die Gesundheitseinrichtungen ungeachtet des sozialen Status jedem zugänglich sind, umso mehr, als wir sehen – und das ist ganz sicher ein wich­tiger Beitrag, den wir auch als Fraktionssprecher zur Gesundheitsreform leisten kön­nen –, wie sehr sich die sozialen Umstände auf die Gesundheit auswirken. Die unter­schiedlichen Lebenserwartungen sind je nach sozialem Umfeld verschieden. Wenn man das zum ersten Mal hört, ist es wirklich beinahe erschütternd. Es wird diese Ge­sundheitsreform auch einen ganz starken sozialen Aspekt haben müssen: erstens überhaupt, weil wir das so wollen, und zweitens, weil wir es uns auch nicht leisten können, dass die Leute in schlechten sozialen Umständen leben, krank sind, wenig leistungsfähig sind und großen Bedarf nach gesundheitlichen Leistungen haben.

Konkret zu den Vertagungsanträgen: Sie werden zugeben, Herr Abgeordneter Lack­ner, dass diese Gesundheitsreform umfassend und deswegen aus einem Guss sein muss. Ich halte es auch deswegen nicht für sinnvoll, einzelne Maßnahmen vorab zu postulieren. Oft ist es so: Wenn man merkt, wie die Dinge ineinander greifen, möchte man doch das eine oder andere gar nicht so gefordert haben. Ich glaube, dass es not­wendig ist, in der Diskussion wohl alles einzubringen, sich aber noch nicht in Anträgen auf Details festzulegen, bevor man das Ganze im Zusammenhang gesehen hat. (Bei­fall bei den Freiheitlichen.)

Ein maßgeblicher Punkt in diesem neuen Ärztegesetz ist, wie gesagt, die Qualitäts­sicherung. Es stimmt – und darüber fand auch im Vorfeld die Debatte statt –, dass die Qualitätskontrolle vielleicht auch extern sein könnte. Ich meine, gerade im Gesund­heitswesen ist es wichtig, alle Schritte im Einvernehmen und konsensual mit den Ärzten zu setzen. Ich halte es schon einmal für günstig, dass es jetzt zu diesem Quali­tätsstandard und zu dieser Sicherung kommt.

Ich habe auch das Vertrauen – bevor ich vom Gegenteil überzeugt werde –, dass die Ärzte von sich aus ein Interesse daran haben, dass sich in ihrer Mitte nicht schwarze Schafe verbergen, die in der Lage sind, den bisher so hervorragenden Ruf des Ärzte­standes in den Schmutz zu ziehen. Ich glaube das jetzt einmal so, und ich glaube vor allem, dass es notwendig ist, es zwischen den Interessenvertretern nicht zu starken Provokationen kommen zu lassen. Gerade in dieser Hinsicht ist der Bereich sehr sensibel.

Ein zweiter Punkt in diesem Gesetz ist, dass man einer Praxis einen gesetzlichen Rahmen gegeben hat, und zwar der Übertragung von einzelnen ärztlichen Leistungen an pflegende Personen; sehr oft sind es Angehörige. Wir sind uns in der Debatte im Vorfeld darüber im Klaren gewesen, dass dies eine nicht ganz leichte Sache ist. Fest steht – das betone ich hier noch einmal –, dass die Haftung beim Arzt bleibt. Das ist ganz wichtig. Hier wird einfach eine Grauzone sozusagen erhellt, indem etwas möglich gemacht wird, was ohnehin schon geschieht.

 


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