Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 45

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Ich wiederhole hier das, was ich auch schon im Ausschuss gesagt habe: Es kann nicht so sein, dass im Wege des Finanzausgleichs den Ländern für ihre verfassungsmäßi­gen Aufgaben der ausverhandelte Anteil am Bundesbudget übermittelt wird, die Länder ihre verfassungsmäßigen Aufgaben nicht oder unbefriedigend wahrnehmen und dann der Bund noch ein zweites Mal einspringen soll. Das kann aus meiner Sicht nicht angehen.

Ich bin aber als Familienminister genauso wie meine Staatssekretärin daran interes­siert, innovative Kinderbetreuungsmodelle in ganz Österreich als Pilotprojekte weiterhin zu fördern und auch zu implementieren, und das machen wir auch laufend. Wir machen einige sehr erfolgreiche Modelle gemeinsam mit Unternehmungen, interes­sante neue Kinderbetreuungsmodelle, um den Ländern dort, wo es Defizite gibt, auf die Sprünge zu helfen.

Ich möchte auch nochmals wiederholen, was hier zur Wahlfreiheit gesagt worden ist. 80 Prozent der jungen Frauen wünschen sich nach unseren Meinungsumfragen, dass sie sich drei Jahre lang um ihre Kinder kümmern können, 40 Prozent davon aus­schließlich. Auch das ist bei der Wahlfreiheit in entsprechender Form zu berück­sichtigen. Ich glaube, dass das Kinderbetreuungsgeld auf jeden Fall diese Wahlfreiheit besser für die Familien gewährleistet als das Karenzgeld mit der damals gültigen Zuverdienstgrenze von 316 € pro Monat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube auch, dass es gerechtfertigt war, dass ich bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse eingegriffen habe und den Un­sinn, das seinerzeitige Zuschussgeld zum Karenzgeld einzutreiben, beendet habe. Im November vorigen Jahres, als die ersten Beschwerden von Betroffenen gekommen sind, haben wir uns ja mit Kollegem Öllinger darüber im Sozialausschuss unterhalten. Kollege Öllinger und ich waren der gleichen Meinung, dass das eine verfassungs­widrige Situation ist, und daher habe ich diese verfassungswidrige Situation durch einen auch verwaltungsökonomisch zu rechtfertigenden Stopp beendet. Wenn ich mir das heutige Ergebnis der politischen Beratungen ansehe, so muss ich sagen, wir sind zumindest zu einem Ergebnis gekommen, das heute hier einvernehmlich, wenn auch mit einigen Kritikpunkten, über die Bühne geht.

Ich würde mir wünschen, dass sich die Vernunft immer so schnell hier im Hohen Haus durchsetzt, denn angesichts der Zeit von November vorigen Jahres bis zum März die­ses Jahres, wenn man sich das parlamentarische Procedere und die Ferien dazwi­schen vor Augen führt, kann man, so glaube ich, doch von einer zügigen Umsetzung sprechen.

Wenn Sie monieren, dass sich keiner auskennt, so sollte man klar sagen, auch weil sehr unterschiedliche Zahlen in der Öffentlichkeit kursierten: Die Zahlen, die im Aus­schuss genannt worden sind, sind die richtigen Zahlen. Es hat 647 betroffene Perso­nen in Österreich gegeben. Davon haben 229 ihre Nachzahlungen nicht entrichtet, und die restlichen Personen – das sind 418 Personen – werden ihre Beiträge wieder rück­erstattet bekommen, die sie schon entrichtet haben. Auch das geht aus dem Gesetzes­text klar hervor. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Im Übrigen wird es, sowie diese Gesetzesreparatur heute hier und im Bundesrat beschlossen ist, zeitgleich mit der Publikation von mir die entsprechende Verordnung geben. Ich hoffe, dass sich dann jeder wieder auskennt und es möglich ist, dass die bis dato skeptischen Arbeiterkammern die an sie wendenden Personen ordnungsgemäß und umfassend, wie es für eine Interessenorganisation Sinn macht, wieder über die Gesetzeslage aufklären können.

Ich darf darauf hinweisen, dass die Rückzahlung des Karenzgeldes von Anfang an ohne Zinsen gestaltet war und dass sich hier die Bemühungen dieser Bundesregierung


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