Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 155

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Allein diese Regelung – die ja bereits geltendes Recht ist – für die Steuerreform 2004 bringt den Frauen eine Pro-Kopf-Entlastung von zirka 70 €, bei den Männern beträgt diese im Vergleich dazu nur 50 bis 60 €.

Nimmt man nun die Durchschnittswerte – die so genannten Mediane – her und ver­gleicht Arbeiterinnen mit Arbeitern und männliche mit weiblichen Angestellten, dann ergibt sich bei einer Arbeiterin mit einem Monats-Bruttoeinkommen von 1 080 € beim Vergleich der Steuerleistungen von 2003 und 2005 ein Entfall der bisherigen Jahres­steuer von 569 €. Dazu kommt jetzt erstmals eine Negativsteuer, daher ergibt sich insgesamt eine Entlastung von 679 €. Bei einem männlichen Arbeiter – mit einem Durchschnittseinkommen von 1 755 € – beträgt die Entlastung hingegen nur 364 €.

Vergleicht man die Durchschnittswerte bei männlichen und weiblichen Angestellten, so beträgt für eine Angestellte mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 1 505 € die Entlastung 444 €; beim durchschnittlichen Monatseinkommen der männ­lichen Angestellten von 2 520 € beträgt die Entlastung 333 €. – Die Frauen sind also die Gewinner.

Herr Abgeordneter Puswald hat in einer tatsächlichen Berichtigung gesagt, der Schul­denstand wächst weiter. – Selbstverständlich wächst er weiter, denn wir können ein über 30 Jahre gewachsenes Defizitchaos ja nicht mit einem Schlag ändern! Aber wichtig ist: Wie ist die Relation zum Bruttosozialprodukt? – Im Jahr 1999, also unter Finanzminister Edlinger, hat der Schuldenstand in Proportion zum Bruttosozialprodukt 67,5 betragen. Seitdem geht dieser Schuldenstand zurück: 2001: 67,1; 2002: 66,6 und 2003: 64,9.

Im Übrigen haben wir einen Zinsendienst übernommen: 7 Milliarden € zahlen wir nur für Schulden, die 30 Jahre lang – egal, ob Hochkonjunktur oder nicht – aufgenommen wurden. – Mit diesem Betrag könnten wir viele Wünsche erfüllen, die da heute angeführt wurden. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Zur Steueramnestie: Frau Abgeordnete Trunk! Die Steueramnestie ist nicht von uns erfunden worden, zwei sozialistische Finanzminister haben solche durchgeführt. Wir haben eigentlich nur das nachgemacht, was vorher auch schon getan wurde. (Abg. Silhavy: Das stimmt ja nicht!) – Ich kann Ihnen die Gesetze zeigen! (Abg. Mag. Lapp: Sie kennen sich da nicht aus!)

Im Jahr 1983 hat es unter Finanzminister Salcher folgende Steueramnestie gegeben: Man musste Selbstanzeige erstatten, zwei Jahre ordnungsgemäß Steuer entrichten, und von was, glauben Sie, war man dann befreit? – Sämtliche Finanzstrafen und alle Steuerschulden wurden erlassen! Nicht einmal 10 Prozent, oder 20, 30, 40 Prozent, sondern gar nichts musste man an Steuern nachzahlen. – Eine solche Steueramnestie wollten wir wirklich nicht erlassen!

Zur Spendenabsetzbarkeit: Wissen Sie überhaupt, welche Forderung Sie da stellen? Wieso sollen nur Erlagscheinspenden abgegolten werden? Wenn man wirklich eine Spendenabsetzbarkeit einführt, dann müsste die natürlich für alle Spenden gelten, also zum Beispiel auch für alle Cash-Spenden, denn sonst wäre das ja wieder ungerecht. (Abg. Oberhaidinger: Grasser-Spende!)

Österreich hat ein Spendenvolumen von ungefähr 560 Millionen €. Würde man die volle Absetzbarkeit gewähren, würde das einen Betrag von bis zu 150 Millionen € erreichen. (Abg. Mag. Lapp: Das ist nicht unsere Forderung, Herr Staatssekretär!) Wir haben uns sehr wohl mit dieser Frage beschäftigt, und im Übrigen frage ich mich immer: Warum wurde das nicht unter sozialistischen Finanzministern gemacht? Wieso lastet man das jetzt uns an? (Abg. Mag. Lapp: Schon, aber das ist nicht unsere Forderung! – Zwischenruf des Abg. Reheis.) Führte man eine Begrenzung ein, würde


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