Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 163

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nehmen Sie nur den Abänderungsantrag der Sozialdemokraten her! Der Wunschkatalog, den Sie hier mit den diversen Erhöhungen formuliert haben, würde sehr wohl ein Budgetloch verursachen, wie Sie es unserer Steuerreform ankreiden wollen.

Oder nehmen Sie Ihren Entschließungsantrag, der einen weiteren Wunschkatalog ohne wirklich konkrete Vorhaben darstellt.

Wie gesagt, viele treffende Argumente dafür, wenige wirklich treffende dagegen.

Herr Abgeordneter Pirklhuber hat gemeint, diese Steuerreform sei ungerecht gegen­über den Gemeinden.

Die Gemeinden sind in dieser Steuerreform genauso wie die Länder und wie der Bund solidarisch und zahlen genau den Betrag, den sie an Einnahmen bekommen, auch bei der Steuerreform mit. Das sind in etwa 16, 17 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Reheis.)

Aber wir, die Gemeinden, vor allem die Gemeinden in den ländlichen Regionen, erwar­ten uns, dass diese Solidarität, die wir hier in der Steuerreform einbringen, dann auch beim Finanzausgleich eingebracht wird – zum Beispiel von der Gemeinde Wien oder von anderen großen Städten. Hier würden wir uns Solidarität erwarten! (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Reheis.)

Dass aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diese Steuerreform sehr wohl einen aktuellen Bezug hat und eine aktuelle Entlastung für die ländlichen Regionen be­in­haltet, möchte ich Ihnen jetzt kurz demonstrieren: Wie es ein Ziel dieser Steuerreform ist, die kleinen Einkommen besonders zu entlasten, so ist damit nämlich automatisch verbunden, dass wir mit der Entlastung der kleinen Gemeinden und mit der Stärkung der Kaufkraft für diese kleinen Einkommen auch eine Kaufkraftstärkung in den länd­lichen Regionen haben – denn gerade in diesen ländlichen Regionen, Herr Kollege, finden wir die kleinen Einkommensbezieher, die kleinen Landwirte, die Teilzeitbeschäf­tigten. (Abg. Reheis: Aber die Gemeinden werden belastet, nicht entlastet!)

So darf ich Ihnen nur sagen, dass zum Beispiel im Bereich der Familie durch die Erhöhung der Alleinverdienergrenze von 4 400 auf 6 000 € sehr viele Menschen zu­sätzlich in den Genuss des Alleinverdienerabsetzbetrages kommen und damit natürlich auch gerade jene Familien, die Kinder haben, zusätzlich davon profitieren. Wie insge­samt von der Progression gerade die ländlichen Regionen speziell profitieren und wie natürlich insgesamt auch von der Erhöhung der Pendlerpauschale gerade die entfern­ten ländlichen Gebiete profitieren.

Auch der Agrardiesel ist ein zusätzliches Argument für die Stärkung der Kaufkraft in den ländlichen Regionen, sodass insgesamt sehr wohl gerade die ländlichen Re­gionen, und gerade die entfernten ländlichen Regionen, massiv von dieser Steuer­re­form profitieren. Deswegen wird sie auch von uns gemacht und von uns unterstützt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich gebe aber natürlich all jenen Recht, die sagen – das wurde heute auch schon mehrmals gesagt, auch von der Opposition –, dass damit nicht alle Probleme des ländlichen Raumes und der Gemeinden gelöst sind, sondern natürlich ist es so, dass wir nach wie vor in diesen Gebieten wirtschaftlich-strukturell benachteiligt sind und dass diese Gebiete auch nach wie vor von Abwanderung bedroht sind.

Ich glaube aber, dass diese Steuerreform ein Ansatz ist, der in die richtige Richtung geht. Ich glaube, dass diese Steuerreform die Schwachen in diesem Lande stärkt. Ich glaube, dass diese Steuerreform gerade die benachteiligten ländlichen Gebiete stärkt, weil Kaufkraft in diese Regionen kommt. Und ich glaube auch, dass mit dieser Steuer­reform die Konkurrenzfähigkeit Gesamtösterreichs und vor allem der Grenzgebiete


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