Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 216

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Frau Abgeordnete und designierte Nationalratspräsidentin Prammer, ich möchte auch aus meiner Sicht Ihnen und Ihrer Fraktion Dank sagen für die geführten Ver­handlungen! Ich bin durch meine Mitarbeiter informiert worden, dass es nicht nur intensive, sondern auch gute Verhandlungsrunden waren und die Regierungsvorlage durchaus verbessert wurde. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass auch die Regierungsvorlage eine gute Vorlage war und vor allem den EU-Richtlinien ent­sprochen hat. Da mögen wir unterschiedlicher Meinung sein, aber gestatten Sie mir, dass ich einmal für heute Abend bei meiner Meinung bleibe. Morgen können wir dann weitersehen!

Ich habe aber zum Beispiel auch durchaus immer wieder Frau Abgeordneter Scheucher bei der Erfüllung von Wünschen nachgegeben. Ich meine, die Richtlinie ist jetzt nicht nur erfüllt, sondern überfüllt. Es wurde einiges mehr gemacht, dennoch trage ich das, trotz aller Bedenken, inwieweit hier der Arbeitsmarkt belastet wird, mit und meine, dass das verantwortbar und machbar ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir hören, dass die Vertreterin der grünen Fraktion bei diesen Verhandlungen jedenfalls nicht immer zugegen sein konnte, dann meine ich, dass es nicht fair ist, den beiden wirklich verhandelnden Teilnehmern, nämlich den beiden Regierungsfraktionen auf der einen und der SPÖ-Fraktion auf der anderen Seite, von dritter, in vielen Fällen nicht anwesender Seite hier den Vorwurf von Scheinverhandlungen zu machen.

Meine Damen und Herren! Drei Gesetze wären möglich gewesen, ich meine aber, dass eine Gesetzesflut nicht wirklich das ist, was wir wollen. Ich habe im Ausschuss auch schon dazu Stellung genommen: Ein Gesetz bietet jedenfalls gewisse Vorteile für diskriminierte Menschen in diesem Lande, nämlich eine einzige Anlaufstelle zu haben. Dadurch können Mehrfachdiskriminierungen – wir haben das Beispiel der Roma-Frau angesprochen – durchaus besser abgedeckt werden.

Schon schwieriger wird es mit dem heute offensichtlich im Raum stehenden nur ein­fachgesetzlichen Beschluss die Gleichbehandlungsanwaltschaft betreffend. Wir haben hier zuletzt vom Vertreter des Verfassungsdienstes im Ausschuss, Herrn Ministerialrat Dr. Dossi, gehört, dass es durchaus denkbar, möglich und vielleicht sogar wahr­scheinlich ist, dass auch eine einfachgesetzliche Unabhängigstellung der Gleich­behandlungsanwaltschaft ausreichend ist, weil die von ihr wahrzunehmenden Kompetenzen in die Nähe einer Gutachtertätigkeit beziehungsweise Sachverstän­digen­tätigkeit rücken und damit nicht zum Gegenstand einer fachlichen Weisung gemacht werden können. Aber selbst Dr. Dossi hat formuliert, dass manches dafür spricht, dass eine verfassungskonforme Lösung möglich ist, diese ist aber nicht gesichert.

Frau Abgeordnete Prammer, hiezu eine kritische Anmerkung: Es liegt an Ihnen und an Ihrer Fraktion, das verfassungsgemäß abzusichern. (Abg. Mag. Prammer: Nein! Es liegt an Ihnen!) Wir haben eine aus meiner Sicht gute Lösung auf dem Tisch, aber die bessere Lösung hängt von Ihnen ab! Sie wissen, dass es in sehr vielen Punkten zu gemeinsamen Verhandlungsergebnissen mit Ihnen gekommen ist. Dass man in Verhandlungen nicht immer alles zu hundert Prozent bekommt, das sehe auch ich ein und Sie sicherlich auch. Geben Sie also Ihrem Gleichbehandlungsherzen noch einmal einen Ruck, und stimmen Sie der notwendigen Verfassungsbestimmung zu! Besser ist es mit ihr, aber es geht auch ohne.

Wir sind gegenüber der Regierungsvorlage in Sachen Beweislastumkehr durchaus weiter gegangen, vor allem was die Semantik anbelangt. Inhaltlich meine ich, dass diese immer schon gegeben war. Wir haben das Nebeninterventionsrecht im Sinne der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite