Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 88

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Studien, der Aufbau von Kompetenz am Arzneimittelsektor, der teilweise schon vorhanden ist, dürfen nicht den Verwaltungskosten zugerechnet werden!

Dass die Debatte gestockt ist und man nunmehr dem Hauptverband die Schuld gibt, hat schon – Frau Bundesminister, Sie wissen es – die Ursache, dass die finanzielle Situation der Gebietskrankenkassen akut beachtenswert und akut sanierungsbedürftig ist. Aber hier passiert nichts, und hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Was bei den Bauern erlaubt ist, ist bei den anderen tabuisiert. Da ist es sozusagen ein Sakrileg, daran zu glauben, dass deren Einnahmen, die Einnahmen der Gebietskrankenkassen, nicht gesteigert werden dürfen. Man meint, allein durch Sparen die gesundheits­politischen Leistungen so aufrechterhalten zu können, wie sie derzeit sind. Das stimmt aber nicht. Das wissen alle, das weiß auch die Frau Minister, aber einige wollen es nicht wissen.

Ich glaube auch, wenn Sie die ChefärztInnenpflicht modifizieren wollen, braucht es noch einige Daten dazu. Da braucht es eben den Aufbau von Behandlungsrichtlinien, Best Clinical Practice, und nicht die simple Feststellung, dass ein Medikament einfach zu teuer ist, ohne zu überlegen, ob ein teures Medikament nicht vielleicht wirksamer für die PatientInnen sein kann, dadurch mehr PatientInnen geheilt werden, sie kürzer krank sind, es zu kürzeren Krankenständen kommt. Dann ist ein teures Medikament durchaus mit Renditen behaftet, sodass man das auch ungeniert zahlen könnte.

Kollege Auer hat es bereits angesprochen: Sie versuchen jetzt, bei Bauern und Gewer­betreibenden eine Harmonisierung der Leistungen zu erzielen, was Ihnen bei Arbeitern und Angestellten partiell auch gelungen ist. Ich gebe zu, und ich habe ein freies Mandat und bin nicht Sprecher der Ärztekammer, es müssen auch hier Dinge Herr Abgeordneter­monisiert werden. Es ist sicherlich paradox, wenn für ein und dieselbe ärztliche Leistung von Kasse A, B oder C unterschiedlich viel bezahlt wird und es dabei auch noch Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, die durch den Faktor Leistung und medizinisches Handeln einfach nicht zu rechtfertigen sind. Darüber wird man mit der Ärztekammer reden müssen.

Es wäre auch absurd – und ich würde Sie in dieser Hinsicht auch unterstützen –, wenn die Debatte um die ChefärztInnenpflicht sich letztlich an den Kosten von Faxsendun­gen festmachen, darauf reduziert würde. Ich hielte das für – das kann ich schon sagen – dümmlich und äußerst simpel. Man müsste sich nicht genieren – Sie nicht und wir nicht –, wenn man feststellt, dass heutzutage eine Praxis ohne elektronische Ver­netzung, ohne PC eigentlich gar nicht mehr aufsperren dürfte, denn wenn Ärzte ein Telefon haben, können sie auch einen PC haben. Da kann man also etwas tun. (Abg. Kopf: Rede mit deinen Kollegen!) – Ich rede mit meinen Kollegen! Ich finde das indiskutabel, absolut indiskutabel, und das müsste zu machen sein. (Beifall bei den Grünen.)

Die Medikamentenpreise liegen bei uns ja im Prinzip im EU-Durchschnitt. Wichtiger wäre also, mehr auf die Verschreibungspraxis zu achten, und in dieser Hinsicht greift das Gesetz noch zu wenig. Sie wissen, dass sich durch falsch oder frühzeitig ver­schriebene Antibiotika Resistenzen entwickeln, die den Einsatz von viel teureren Medikamenten, Antibiotika notwendig machen. Das kostet Unsummen und ist auch letztlich riskant für Leib und Leben der PatientInnen. Im Sektor Fortbildung hinsichtlich rationaler Verschreibepraxis weitere Initiativen zu setzen und nicht zu schüchtern in den Forderungen zu sein würde ich sehr unterstützen. Trotzdem: Wir können dem nicht zustimmen, und zwar deswegen, weil Sie alles in ein Paket packen, das eben in anderen Bereichen von uns nicht zu unterschreiben ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.42

 


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