Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 69

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missbrauch jedoch gehört abgestellt, und zwar auch im Interesse der inneren Sicher­heit! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Miedl.)

Sie alle kennen ja die Zahlen in Bezug auf die ständig und in drastischem Maße stei­gende Kriminalitätsrate. Auch das ist offen zu sagen: Hinter beinahe jedem Asylwerber steht ein Schlepper. Die Schlepperei ist das zurzeit lukrativste Geschäft der organisier­ten Kriminalität, hat den Waffenhandel und den Drogenhandel sozusagen überflügelt. Das heißt: In dieser Materie besteht bedauerlicherweise – oder sozusagen, natürli­cherweise – ein ganz, ganz enger Kontakt zum internationalen Verbrechen.

Jeder weiß, dass Menschen, die aus armen Gegenden zu uns kommen, nicht in der Lage sind, 5 000 €, 10 000 € oder noch mehr an Gebühr fürs Schleppen zu zahlen. Was passiert daher? – Auch das ist ein Faktum: Diese Menschen verpflichten sich den Schlepperorganisationen gegenüber, dieses Geld hier abzuarbeiten – und in welchen Branchen, das sehen wir dann eben an den jeweils steigenden Kriminalitätsraten.

Meine Damen und Herren! Durch die Tolerierung des Missbrauchs des Asylrechts wird es eigentlich der internationalen organisierten Kriminalität ermöglicht, Leute hier zu rekrutieren und sich Arbeitssklaven zu halten. Das ist doch nicht etwas, was wir wollen, dem wir zustimmen können!

65 Prozent der Tatverdächtigen in Österreich sind Ausländer; viele davon sind als Asyl­werber da. Herr Innenminister, Sie haben gestern in einem „Presse“-Interview gesagt, dass von 2 000 Drogendealern, die im vergangenen Jahr in Wien vor den Staatsanwalt kamen, 70 Prozent als Asylwerber in unserem Land sind. Das kann doch nicht toleriert werden!

Was ist also zu tun? – Es gibt eine gemeinschaftsrechtliche Vereinbarung, Dublin II, die besagt, dass ein Flüchtling einen Asylantrag in jenem EU-Land zu stellen hat, das er als erstes betritt. Diese Regelung ist vernünftig und verhält die einzelnen EU-Länder dazu, ihre Grenzen zu schützen. Diese Regelung ist so vereinbart worden; also ganz offensichtlich sind da einige Dinge hausgemacht, Dinge, durch die diese Regelung unterlaufen wird, denn ansonsten könnte es doch nicht so sein, dass wir hier in Öster­reich ein Vielfaches an Asylanträgen im Vergleich zu anderen EU-Ländern zu bewälti­gen haben.

Ganz kurz zu dieser Regelung, da das Licht hier beim Rednerpult bereits blinkt: Durch Korrektur des § 19 soll erreicht werden, dass jene, die zu Unrecht bei uns um Asyl ansuchen, bereits im Grenzraum abzuweisen sind. Ungeheuer missbrauchsanfällig ist § 24b dieses Gesetzes mit dem Begriff „Traumatisierung“. – Selbstverständlich werden in Österreich traumatisierte Flüchtlinge, die bei uns einen Asylantrag stellen, gut be­treut. Es gibt medizinischen Beistand, keine Frage!, aber aus dieser Tatsache heraus eine Zuständigkeit Österreichs abzuleiten, ungeachtet aller anderen Umstände, das unterläuft Dublin II! Das kann so nicht funktionieren!

Weiters: Die Ersteinvernahme muss an der Grenze geschehen, und das Flüchtlings­lager Traiskirchen – das sage ich als Niederösterreicherin – muss baldigst geschlossen werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Minister! Die Handlungsfähigkeit und die Entscheidungsfähigkeit einer Demokratie hängen, und zwar mehr als in anderen Staatsformen, an der Glaubwürdigkeit und der Fähigkeit des Rechtsstaats, sich durchzusetzen und den Schutz der Bürger zu gewähr­leisten. Wenn es so weit kommt, dass einzelne Leute – einen solchen Fall hat es ja in Wien schon gegeben – sagen, sie schützen ihr Geschäft selber, so kann das nur als ganz gefährlicher Weg, als ganz gefährliche Entwicklung bezeichnet werden.

Herr Innenminister, Sie tragen die zentrale Verantwortung dafür, die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und den Glauben an die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates


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