Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 124

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nicht ausschließlich – auf Kosten der unteren und mittleren Einkommensschichten. – Dem ist so!

Jeder, der Studien liest, weiß, dass wir, was den privaten Finanzierungsanteil an den Gesamtgesundheitskosten angeht, bereits an dritter Stelle der Welt liegen; das habe ich schon mehrmals gesagt. Wenn ich jetzt höre: Wir wollen nicht 30, 40, 50 Spitäler schließen!, dann frage ich mich: Wer, wenn nicht du, wer, wenn nicht die Regierung, hat gesagt, Österreich habe 16 000 Akutbetten zuviel, man wolle auf einen EU-Schnitt kommen, der um 16 000 darunter liegt? – Jetzt höre ich von dir: Wir wollen nie den EU-Schnitt, weil das schlecht ist! – Das habe ich früher auch gesagt: Der Schnitt ist nicht immer das Optimum, das man erreichen will! – Aber du solltest dich nicht so lange auf deinem Absatz drehen, bis er so dünn ist wie ein Blatt Jausenpapier! Das kann nicht sein! (Beifall bei den Grünen.) Das ist unredlich, vor allem, wenn es mit Vorwürfen ver­knüpft ist.

Wir haben gesagt, dass Strukturreformen notwendig sind. Wir müssen aber fragen: Sind diese Strukturreformen verbindlich verknüpft mit dem Belastungspaket für die Bevölkerung? – Ich nehme nur ein Beispiel her, Kollege Rasinger: den Spitalskosten­beitrag. Ist das als Einnahmequelle vernünftig verknüpft mit dem, was ich will? – Jeder spricht davon, dass in den Spitälern möglicherweise ohne Qualitätseinbrüche einiges an Reformen geschehen könnte, die die Spitäler effizienter, sicherer und besser ma­chen.

Jetzt gebe ich den Ländern die Möglichkeit, eine Finanzierungsquelle dadurch zu er­schließen, dass ich sage: Wenn Leute im Spital liegen, gewinne ich noch etwas! Aber ich will das ja nicht, das will ich verhindern! – Ist das klug?

Ist es weiters klug, Frau Bundesministerin – Sie wollten ursprünglich ja etwas anderes: Sie wollten bundeseinheitliche Regelungen –, wenn jetzt die Spitalskostenbeiträge in den Verantwortungsbereich der Länder gekippt werden? Die einen machen es, die anderen machen es nicht, wieder andere zur Hälfte: Ist das bundeseinheitliche Pla­nung? Überregionale Planungen sind überhaupt nicht gewährleistet, die gibt es nicht!

Sie wollten – ich wollte das auch, das gebe ich unumwunden zu – eine seriöse bun­deseinheitliche Bedarfserhebung: Was braucht die Bevölkerung an modernen, zielfüh­renden und sinnhaften Leistungen?

Wir wollten diese Leistungsangebotsplanung über die Ländergrenzen hinaus machen, überregional. Doch was macht man jetzt? – Neun Plattformen, die wieder an den Län­dergrenzen Halt machen, und überregionale Planung bleibt Sache der Freiwilligkeit, der Vernunft.

Aber ich sage Ihnen: Bei Artikel-15a-Vereinbarungen – das wissen Regierungsmitglie­der sehr wohl – hat man nicht immer die besten Erfahrungen gemacht. Ich sage Ihnen nur ein Beispiel: Als der Bund mit den Ländern und den Betroffenen den österreichi­schen Krankenanstaltenplan verhandelt hat, welche Schwerpunkte zu setzen sind, wo Betten gegebenenfalls umzuwidmen gewesen wären, fuhr ich mit irgendeinem Hofrat der Landesregierung im Zug nach Tirol. Er sagte: Wir sind ja nicht blöd, das umzuset­zen, teure Akutbetten in billigere, defizitäre Pflegebetten umzuwidmen! – Das sind 15a-Vereinbarungen, die Papier bleiben.

Frau Bundesministerin! Ich fürchte, dass Sie eine Niederlage – ich bin jetzt sehr freundlich – erdulden mussten, die es Ihnen schwer macht, die guten Ansätze in eini­gen Punktuationen umzusetzen. Sie zementieren die Spaltung zwischen niedergelas­senem und stationärem Bereich, statt sie aufzuheben, indem sogar in der Plattform schon drinsteht, man hat einen Aufgabenbereich Krankenhaus, stationäre Versorgung und einen Versorgungsbereich mit Niedergelassenen, und das sind unterschiedliche


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