medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet werden sollen, sowie entwicklungsfähige Zellen höchstens ein Jahr aufbewahrt werden. Die vorliegende Novelle ermöglicht die Entnahme und Aufbewahrung von Zellen und Gewebe bis zum Widerruf der Zustimmung oder dem Tod der Person, von der sie stammen. Entwicklungsfähige Zellen, deren langjährige Konservierung im Hinblick auf die hohe Missbrauchsgefahr problematisch erscheint, sollen zehn Jahr lang aufbewahrt werden dürfen.
Die unterzeichneten Abgeordneten begrüßen die genannten Zielsetzungen der Novelle.
Für die Zukunft diskussionswürdig erscheint darüber hinaus folgende Problematik, welche auch im Begutachtungsverfahren aufgeworfen worden ist: demnach scheint auch das novellierte Gesetz dezidiert alleine, ohne Partner lebende Frauen sowie lesbische Frauen und lesbische Partnerinnenschaften zu benachteiligen. Für diese rechtliche Ungleichbehandlung gegenüber in heterosexuellen Lebensformen lebenden Menschen bzw. Paaren wird auch in den Erläuterungen kein triftiger sachlicher Grund angeführt. Im Begutachtungsverfahren wurde z.B. von der „Homosexuellen Initiative Wien“ die Aufnahme der rechtlichen Zulässigkeit der Insemination für alle Frauen in die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes gefordert. Dabei wurde auch angeführt, dass es dazu entsprechender begleitender rechtlicher Maßnahmen auch im Sinne des Kindeswohles bedürfe, insbesondere was das Adoptionsrecht betrifft. Nach dieser Stellungnahme sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die nichtbiologische Mutter automatisch das Adoptionsrecht für das Kind ihrer Partnerin erhält, ohne dass die biologische Mutter ihren Rechtsstatus gegenüber dem Kind aufgeben muss. Umgekehrt erhalte das Kind auch Rechte gegenüber der nichtbiologischen Mutter, das heißt letzterer erwachsen auch Pflichten.
sind der Auffassung, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz durchaus in der Fassung des Ausschussberichtes beschlossen werden soll, dass darüber hinaus aber eine umfassende Diskussion über eine spätere Erweiterung bzw. weitere Novellierung geführt werden soll. Es sollen insbesondere von WissenschafterInnen aus den einschlägigen Bereichen und von LegistInnen geprüft werden, inwieweit es eine Diskriminierung im genannten Sinn gibt und in welche Richtung allenfalls Novellierungsvorschläge ausgearbeitet werden sollen.
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesministerin für Justiz wird ersucht
1. zu prüfen, ob nach Beschlussfassung der Fortpflanzungsmedizingesetz-Novelle 2004 in diesem Gesetz eine unsachliche Benachteiligung von ohne PartnerInnen lebenden Frauen sowie lesbischen Partnerinnenschaften besteht. Dabei sollen die Expertisen von WissenschafterInnen aus den einschlägigen Bereichen eingeholt werden. Falls als Ergebnis dieser Prüfung hervorkommt, dass es eine derartige unsachliche Ungleichbehandlung gibt, sollen Vorschläge für eine weitere Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorgelegt werden, die die festgestellte Diskriminierung beseitigen;