Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 69

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12.35.23

Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Besucher­galerie – besonders an den 19. Bezirk einen Gruß!

Ausländer loben in Österreich, wenn sie bei uns zu Gast sind, nicht nur das kulturelle Angebot, manchmal auch sportliche Erfolge – siehe gestern Fußball und Tischtennis –, sondern sie schätzen vor allem unsere wunderbare Landschaft und das herrliche Essen. Wenn ich Sie, meine Damen und Herren, hier anschaue, dann weiß ich: Sie schätzen das auch! (Beifall bei der ÖVP.)

Österreichs Lebensmittel sind nicht nur vielfältig in der Produktion und qualitativ hochwertig, sie schmecken einfach wunderbar. Und wir? – Wir wissen das.

Verantwortlich für unsere Nahrungsprodukte war das Lebensmittelgesetz und Fleisch­untersuchungsgesetz von 1975, das mit mehr als 100 Durchführungsverordnungen eine Sicherheit für den Konsumenten geboten hat. Mit dem nun vorliegenden Bun­desgesetzentwurf wird eine neue Basis für die Lebensmittelsicherheit und für den Verbraucherschutz in Österreich gelegt. Das geschieht im Rahmen der Umsetzung der neuen europäischen Lebensmittelvorschriften, die mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten.

Es gab sehr große Anstrengungen in der Europäischen Gemeinschaft, die amtliche Le­bensmittelüberwachung über alle Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Ein Vorschriften­werk wurde geschaffen, das den nationalen Behörden eine einheitliche Durchführung von Kontrollen ermöglicht. Ich möchte nur fünf Verordnungen aus diesem Dis­kus­sionsprozess herausgreifen: die Verordnung über die Lebensmittelsicherheit und über die Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, jene über die Lebensmittel­hygiene, jene über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel mit tierischem Ursprung, jene für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr be­stimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs und jene über amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sowie dessen Schutz vor Täuschung. Als Beispiel nenne ich die Notschlachtung. Nur mehr verunfallte Tiere, die aber gesund waren, dürfen zur Fleischgewinnung ge­schlachtet werden.

Weitere Kernaufgaben für die Lebensmittelsicherheit sind: Risikomanagement, Risiko­bewertung und Risikokommunikation. Dazu wird eine aufeinander abgestimmte Vorge­hensweise zwischen dem Bund und den Ländern im Rahmen der mittelbaren Bun­desverwaltung beitragen.

Es gab in den letzten Jahren – wir wissen das – Fehlentwicklungen, wobei Österreich nicht vom Futtermittelmissbrauch betroffen war, sondern vom Arzneimittelmissbrauch. Auch dazu nenne ich ein Beispiel: Am Höhepunkt des BSE-Skandals, als niemand mehr an Rindfleisch denken, geschweige denn es auf dem Teller haben wollte, haben renommierte Gastronomiebetriebe in Österreich ihre Gäste nicht verloren. Ich habe die Wirte gefragt: Weshalb? – Da kam die Antwort: Ich kenne meine Produzenten und ich kenne meine Bauern seit Jahrzehnten, sie betrügen mich nicht, und das wissen auch meine Gäste, die in meinem Restaurant essen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

Wir müssen, meine Damen und Herren, scharf kontrollieren – da bin ich absolut dafür –, und dieses neue Gesetz wird dazu beitragen. Aber wir müssen auch jenen Menschen, die mit ihrer sauberen Arbeit, die sie lebenslang machen, eine enorme Leistung erbringen, einen Kredit, eine Unterstützung, einen Glauben und ein Vertrauen


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