rungen zurück, und diese sind ernüchternder
denn je, obwohl ich deine Aussagen teile. (Abg. Neugebauer: Bewältigen
wir alles, das weißt du!)
Frau Bundesministerin! Wir freuen uns, einem Gesetz zustimmen zu können, das unsere Handschrift trägt (Abg. Zweytick: Das glaube ich nicht, Christian!) und das den Gegebenheiten der heutigen Arbeitswelt und der Menschen entspricht, die sehr flexibel am Arbeitsplatz, in ihrer Arbeit eingesetzt werden und die besonders als allein erziehende Mütter, aber auch als allein erziehende Väter davon betroffen sind. Ihnen und ihren Kindern wird diese Tagesbetreuung ganz besonders entgegenkommen und ihnen die Sorge nehmen, was mit dem Kind nach der Schule passieren wird.
Was uns aber stört, Frau Bundesministerin, ist die Tatsache, dass Sie mit dieser engen Fassung, mit dieser Mindestzahl von 15 Schülern die Möglichkeit der Tagesbetreuung an kleinen Schulstandorten mit möglicherweise geringerer Nachfrage sehr einschränken. Und was uns ganz besonders stört, Frau Bundesministerin – wenn ich uns sage, dann meine ich auch die Bürgermeister und Gemeindeverantwortlichen in den ÖVP-Reihen –, ist, dass Sie zwei Klassen von SchülerInnen, zwei Klassen von Kindern machen: eine in Ihren Bundesschulen, die Ihrer Obhut unterliegen, und eine im Pflichtschulbereich, die Sie über die Länder – aber das wissen Sie ganz genau – in die Verantwortung der Gemeinden übergeben. (Abg. Rädler: Wo ist das Problem?) – Sie hören es gleich!
Frau Bundesministerin! Für Ihre Schüler, die AHS-Schüler, haben Sie gut gesorgt. Es gibt das Stundenpaket und die Wertigkeit der AHS-Lehrer, die sich dadurch aufbessert – so berechnet es Ihr Ministerium –, dass es einfach andere Wertigkeiten gibt, und in der Autonomie Ihrer Schulstandorte kann jeder Schulleiter und jeder Lehrkörper über diesen Einsatz autonom verfügen. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten, Frau Bundesministerin, zahlen selbstverständlich Sie.
Ganz anders ist es bei uns in den
Pflichtschulen. Sie geben uns zwar das gleiche Paket von fünf Stunden, erwarten
sich aber von uns, von den Gemeinden, eine Vervierfachung der Stunden als
Grundlage dafür, dass Sie uns das Stundenpaket überhaupt geben. Dazu kommt
schon vor der Beschlussfassung hier im Parlament die Reglementierung über die
Landesschulräte. Vielleicht kennen Sie es noch nicht, daher sage ich es Ihnen:
An zwei Schulen gleicher Erreichbarkeit darf es nur einen Standort geben, der
Nachmittagsbetreuung ausübt. Ich frage Sie, Frau Bundesministerin: Warum? Wo
bleibt da die Autonomie für die Schulen, und wo bleibt vor allem die Chancengerechtigkeit
für die Schwerpunktschulen? (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Um ein besseres Verhältnis Ihrer Kosten, Frau Bundesministerin, zu den Gemeindekosten zu erreichen, können die Gemeinden die Betreuungsverpflichtungen – wir haben es heute schon gehört – grundsätzlich in Vereine, in Horte, in Sportorganisationen oder auch in gemeindeeigene Gesellschaften ausgliedern.
Wiederum stellen Sie, Frau
Bundesministerin, einen Hemmschuh entgegen. Organisationen in Gemeinden, die
schon bisher sehr erfolgreich Kinderbetreuung, Nachmittagsbetreuung gemacht
haben, können nicht in den Genuss Ihrer Zuwendungen kommen, und das finden wir
grundsätzlich falsch. Das müssen Sie uns noch erklären, Frau Bundesministerin!
(Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Frau Bundesministerin, daher fordern wir Sie auf: Schaffen Sie gleiche Bedingungen für Schülerinnen und Schüler gleicher Altersstufe! Geben Sie den Gemeinden, die die wirklichen Zahler für die Pflichtschulen sind, und deren Schulstandorten die gleiche Autonomie wie Ihren Bundesschulstandorten! Tragen Sie Sorge dafür, dass durch die Unterschiedlichkeit in den Wertigkeiten der Lehrer an den AHS und an den Pflichtschulen die Kluft der Lehrerbesoldung nicht noch weiter auseinander driftet! – Das ist