Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 93

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13.56.00

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darf ich noch einmal kurz auf die Voraussetzungen eingehen, weil immer wieder gesagt worden ist, diese Novellierung sei unnötig, wir brauchen sie nicht.

Ich möchte klarstellen, dass zum einen im Regierungsprogramm verankert worden ist, dass es ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz geben soll.

Zum Zweiten hat die Landeshauptleutekonferenz mehrfach eine Vereinheitlichung verlangt. Ganz konkret wurde im November 2004, also vor mehr als einem Jahr, unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Häupl ein Beschluss gefasst, der verschiedene ganz konkrete Punkte umfasst hat. Diese Punkte, diese Wünsche der Länder, die es beklagt haben, dass es hier keine Abstimmung gab, dass es hier keine Einheitlichkeit gab, haben wir in dieses Gesetz eingeführt und eingebaut.

Zum Dritten war es natürlich auf Grund des Fremdenpaketes notwendig, einige Anpassungen vorzunehmen und einige Bezugspunkte zu den einzelnen Materien zu ändern.

Das waren zunächst die Voraussetzungen. Ich möchte noch einmal betonen, dass es ganz besonders wichtig ist, dass jene, die eine Staatsbürgerschaft erlangen, sich in Österreich zu Hause, daheim und vor allem integriert fühlen. Dazu brauchen wir einfach auch die Akzeptanz der Bevölkerung. Wir haben die Notwendigkeit, dass Österreicher sich nicht überfordert fühlen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage Ihnen, dass es immer schwerer wird, Fremde irgendwo unterzubringen. Ich würde mir viel mehr Unterstützung von allen, die heute dafür gesprochen haben, erwarten. (Abg. Hornek: Das wäre ehrlicher!) Ich habe in den letzten Tagen überall nur Abfuhren erhalten. Es waren in einer Gemeinde alle vier Fraktionen, auch die Grünen, die gesagt haben: Keine Fremden mehr in unserer Gemeinde, wir halten es nicht aus! (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Eine andere Region, die sagt: Wir haben 6,7 Prozent Fremde, wir halten keinen einzigen zusätzlich mehr aus!, ist sozialistisch dominiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier gibt es immer wieder die Aussage: Wir vertragen das nicht mehr. Daher muss diese Akzeptanz auch gegeben sein, und zur Akzeptanz gehört Integration. Das Staatsbürgerschaftsrecht ist für mich der Endpunkt einer erfolgreichen, gewollten, von den Bürgern, von den neuen Bürgern gewollten Integration.

Auch viele andere Staaten gehen ähnlich vor; es hat ja geheißen, wir hätten jetzt das schärfste Gesetz. Es wird derzeit in England, in den Niederlanden, in Dänemark, bei den Franzosen das Staatsbürgerschaftsrecht geändert. Das ist also eine Bewegung in Europa, weil es Probleme der Integration gegeben hat. Dazu ist dies eben auch absolut notwendig.

Ich möchte noch auf einige weitere Punkte eingehen. Es hat geheißen, erst nach 30 Jahren kann man integriert werden. Das stimmt ja nicht, denn nach einer erfolg­reichen Integration ist es nach zehn Jahren möglich. Das Recht ist nach 30 Jahren gegeben. Auch die 15 Jahre stimmen nicht; bei erfolgreicher Integration ist zehn Jahre die Norm. Das ist auch die Vereinheitlichung gewesen.

Es ist ganz wichtig, dass man nicht immer wieder das Fremdenpaket und das Staats­bürgerschaftsrecht mischt. So zum Beispiel haben wir bei Gewalt gegen Frauen im Fremdenpaket die Möglichkeit geschaffen, die Aufenthaltsbewilligung von den Anker­fremden zu lösen. Das heißt, hier besteht die Möglichkeit, einen eigenen Aufenthalts-


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