13.56
Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Darf ich noch einmal kurz auf die Voraussetzungen eingehen,
weil immer wieder gesagt worden ist, diese Novellierung sei unnötig, wir brauchen
sie nicht.
Ich möchte
klarstellen, dass zum einen im Regierungsprogramm verankert worden ist, dass es
ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz geben soll.
Zum Zweiten hat
die Landeshauptleutekonferenz mehrfach eine Vereinheitlichung verlangt. Ganz
konkret wurde im November 2004, also vor mehr als einem Jahr, unter dem
Vorsitz von Landeshauptmann Häupl ein Beschluss gefasst, der verschiedene ganz
konkrete Punkte umfasst hat. Diese Punkte, diese Wünsche der Länder, die es
beklagt haben, dass es hier keine Abstimmung gab, dass es hier keine
Einheitlichkeit gab, haben wir in dieses Gesetz eingeführt und eingebaut.
Zum Dritten war
es natürlich auf Grund des Fremdenpaketes notwendig, einige Anpassungen
vorzunehmen und einige Bezugspunkte zu den einzelnen Materien zu ändern.
Das waren
zunächst die Voraussetzungen. Ich möchte noch einmal betonen, dass es ganz
besonders wichtig ist, dass jene, die eine Staatsbürgerschaft erlangen, sich in
Österreich zu Hause, daheim und vor allem integriert fühlen. Dazu brauchen wir
einfach auch die Akzeptanz der Bevölkerung. Wir haben die Notwendigkeit, dass
Österreicher sich nicht überfordert fühlen.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich sage Ihnen, dass es immer schwerer wird, Fremde
irgendwo unterzubringen. Ich würde mir viel mehr Unterstützung von allen, die
heute dafür gesprochen haben, erwarten. (Abg. Hornek: Das wäre
ehrlicher!) Ich habe in den letzten Tagen überall nur Abfuhren erhalten. Es
waren in einer Gemeinde alle vier Fraktionen, auch die Grünen, die gesagt haben:
Keine Fremden mehr in unserer Gemeinde, wir halten es nicht aus! (Oh-Rufe
bei der ÖVP.) Eine andere Region, die sagt: Wir haben 6,7 Prozent
Fremde, wir halten keinen einzigen zusätzlich mehr aus!, ist sozialistisch
dominiert.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Hier gibt es immer wieder die Aussage: Wir vertragen
das nicht mehr. Daher muss diese Akzeptanz auch gegeben sein, und zur Akzeptanz
gehört Integration. Das Staatsbürgerschaftsrecht ist für mich der Endpunkt
einer erfolgreichen, gewollten, von den Bürgern, von den neuen Bürgern
gewollten Integration.
Auch viele andere
Staaten gehen ähnlich vor; es hat ja geheißen, wir hätten jetzt das schärfste
Gesetz. Es wird derzeit in England, in den Niederlanden, in Dänemark, bei den
Franzosen das Staatsbürgerschaftsrecht geändert. Das ist also eine Bewegung in
Europa, weil es Probleme der Integration gegeben hat. Dazu ist dies eben auch
absolut notwendig.
Ich möchte noch
auf einige weitere Punkte eingehen. Es hat geheißen, erst nach 30 Jahren
kann man integriert werden. Das stimmt ja nicht, denn nach einer erfolgreichen
Integration ist es nach zehn Jahren möglich. Das Recht ist nach 30 Jahren
gegeben. Auch die 15 Jahre stimmen nicht; bei erfolgreicher Integration
ist zehn Jahre die Norm. Das ist auch die Vereinheitlichung gewesen.
Es ist ganz wichtig, dass man nicht immer wieder das Fremdenpaket und das Staatsbürgerschaftsrecht mischt. So zum Beispiel haben wir bei Gewalt gegen Frauen im Fremdenpaket die Möglichkeit geschaffen, die Aufenthaltsbewilligung von den Ankerfremden zu lösen. Das heißt, hier besteht die Möglichkeit, einen eigenen Aufenthalts-