Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 158

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Ich bestätige das andererseits aber auch, denn natürlich ist es sensibel, wenn Recht nach 50 Jahren noch immer nicht umgesetzt ist. So schlicht und ergreifend ist das!

50 Jahre lang schieben sich die Verantwortlichen in der Republik gegenseitig den Ball zu: Wer ist denn eigentlich zuständig für die Durchsetzung des Staatsvertrages? – Niemand will zuständig sein! Der Bundeskanzler sagt, das sei der Landeshauptmann in Kärnten, der Landeshauptmann in Kärnten sagt, eigentlich sei das der Bundeskanzler. Da hilft es nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren von der sozialdemo­kratischen Fraktion, wenn Sie mit einer ziemlich sophistischen Interpretation daher­kommen und sagen: Für die Straßenverkehrsordnung ist der Bundeskanzler nicht zuständig, daher können wir einer Fristsetzung nicht zustimmen. – Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, aber auch von den Regierungsparteien: Für den Staatsvertrag, für die Einhaltung des Staats­vertrages ist der Bundeskanzler zuständig, auch wenn es dabei um die Straßen­verkehrsordnung geht! (Beifall bei den Grünen.)

Sich so einfach davonzuschleichen und zu sagen, niemand sei dafür zuständig, weder der Kärntner Landeshauptmann noch der Bundeskanzler, der Verfassungsgerichtshof dürfe zwar Urteile fällen, aber niemand sei für die Umsetzung zuständig, so einfach geht’s nicht!

Eines sage ich Ihnen schon: Es geht natürlich nicht nur um die Umsetzung des Artikels 7 des Staatsvertrages, sondern es geht auch um eine bornierte, man könnte sagen, jämmerliche, aber auf alle Fälle auch gesetzesbrecherische Politik, die hier seit Jahrzehnten betrieben wird. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja ungeheuerlich!) Ist der Staatsvertrag umzusetzen? Ja oder nein? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nein! Das stimmt nicht!) Nein, das stimmt nicht, er ist nicht umzusetzen?! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Sie sagen die Unwahrheit!) Sie müssten, und das wissen Sie, wesentlich mehr Ortstafeln aufstellen, als Sie tatsächlich aufstellen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich würde mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch vom Herrn National­ratspräsidenten dieser Republik, der zurzeit den Vorsitz führt und ein sehr engagierter Anwalt für eine Minderheit, nämlich für die deutschsprachige Minderheit in Tirol war, erwarten, dass er, zusätzlich zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, erklärt: Einmal muss Schluss sein! Sie können Konsenskonferenzen veranstalten, so viele Sie wollen, es kann nicht darauf gewartet werden, bis auch der Letzte, und in diesem Fall ist der Letzte der Abwehrkämpferbund (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Den Sie abschaffen wollen!), noch zustimmt (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist der, den Sie abschaffen wollen!), dass diese Ortstafeln aufgestellt werden. Es kann wirklich nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass eine rechtsextreme Organisation wie der Abwehrkämpferbund, der sich nicht an den Staatsvertrag halten will, die Entwicklung in einem Bundesland einfach beeinflusst oder auch verhindert!

Es kann auch nicht sein, dass der Herr Landeshauptmann in Kärnten es fertig bringen kann, die zweisprachigen Richtungswegweiser auf den Autobahnen durch ein­sprachige zu ersetzen. Das ist ja absurd, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Was Sie da sagen, ist absurd!) Sicher hat das nichts mit Gesetzesbruch zu tun, aber es zeigt, welch Geistes Kinder der Herr Landeshauptmann und offensichtlich etliche andere in dieser Republik sind. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist absurd, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem Europa, das sich der Vielsprachigkeit verschrieben hat, zweisprachige Richtungswegweiser abzuschaffen!

Wenn Sie, Herr Kollege Scheuch, nach Slowenien fahren würden (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Fragen Sie die drei Weisen!), würden Sie bemerken, dass der Ver­kehrsfunk im Radio dort mehrsprachig, auch deutschsprachig, ist. Das hätte ich auch


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