Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 215

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11i. In § 44a Abs. 9 wird der Betrag „65,2 €“ durch den Betrag „67,0 €“ ersetzt.

11j. In § 44b werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1 der Betrag „608,1 €“ durch den Betrag „624,5 €“,

b) in Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 2 der Betrag „760,0 €“ durch den Betrag „780,5 €“,

c) in Abs. 1 Z 3 der Betrag „913,0 €“ durch den Betrag „937,7 €“ und

d) in Abs. 2 Z 3 der Betrag „839,8 €“ durch den Betrag „862,5 €“.

11k. In § 44c Abs. 1 werden ersetzt:

a) der Betrag „3 641,8 €“ durch den Betrag „3 740,1 €“,

b) der Betrag „3 216,8 €“ durch den Betrag „3 303,7 €“,

c) der Betrag „2 674,2 €“ durch den Betrag „2 746,4 €“ und

d) der Betrag „2 008,6 €“ durch den Betrag „2 062,8 €“.

11l. In § 49q Abs. 1 und Abs. 1a werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1 lit. a der Betrag „39 239,8 €“ durch den Betrag „40 299,3 €“,

b) in Abs. 1 Z 1 lit. b der Betrag „47 032,6 €“ durch den Betrag „48 302,5 €“,

c) in Abs. 1 Z 2 lit. a der Betrag „43 136,2 €“ durch den Betrag „44 300,9 €“,

d) in Abs. 1 Z 2 lit. b der Betrag „50 929,0 €“ durch den Betrag „52 304,1 €“,

e) in Abs. 1 Z 3 lit. a der Betrag „47 032,6 €“ durch den Betrag „48 302,5 €“,

f) in Abs. 1 Z 3 lit. b der Betrag „54 825,5 €“ durch den Betrag „56 305,8 €“,

g) in Abs. 1a Z 1 der Betrag „48 424,1 €“ durch den Betrag „49 731,6 €“,

h) in Abs. 1a Z 2 der Betrag „56 217,0 €“ durch den Betrag „57 734,9 €“,

11m. Die Tabelle in § 49v Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Entlohnungs-stufe

Euro

 1

2 075,9

 2

2 357,4

 3

2 437,5

 4

2 645,4

 5

2 853,5

 6

3 061,6

 7

3 245,7

 8

3 429,8

 9

3 549,8

10

3 669,9

11

3 749,9

 

 


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