Dinge“ geben soll, die Großbritannien und die Niederlande vorgeschlagen haben, wo es eben in die Richtung geht, dieses absolute Folterverbot aufzuweichen.
Wir wissen, dahinter steht der Kampf gegen den Terror, aber
ich denke, es ist ganz notwendig, klarzumachen, dass es keine Aufweichung dieses
absoluten Folterverbots geben kann. Ich war daher sehr froh, dass
Staatssekretär Winkler dann auf meine Nachfrage im Ausschuss gesagt hat, dass
auch Österreich im Rahmen der Europäischen Union zu diesem absoluten Folterverbot
steht und dass Österreich diesem Wunsch von Großbritannien und den
Niederlanden, die Rechtsprechung, die es von Seiten des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte gibt, aufzuweichen, nicht beigetreten ist und
das auch nicht tun wird. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden Sie da auch beim Wort nehmen, Herr Staatssekretär, wobei ich Ihnen persönlich ohnedies glaube, dass Sie das nicht vorhaben, aber ich finde es ganz wichtig, das auch hier im Plenum noch einmal zu sagen: Österreich wird dieses Ansinnen nicht gutheißen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Entschließungsantrag ist die Umsetzung des optionalen Zusatzprotokolls zur UNO-Antifolterkonvention und dass es hier eben Vorschläge für die innerstaatliche Umsetzung geben soll.
Dazu hat meine Kollegin Terezija Stoisits ja vor mittlerweile mehr als zwei Jahren schon einen Antrag eingebracht, weil wir Grünen der Meinung sind, dass es notwendig ist, das so bald wie möglich zu ratifizieren. Es geht nämlich darum, dass es ja dann nachher, nach der Ratifikation, noch eine Frist von drei plus zwei Jahren gibt, bis es umgesetzt werden muss. Also Österreich hätte genügend Zeit, das noch umzusetzen. Staatssekretär Winkler hat uns dann im Ausschuss erklärt: Na ja, die Philosophie in Österreich war bisher immer, dass man erst ratifiziert, wenn man schon weiß, wie man es umsetzt, und wenn es schon umgesetzt ist.
Wie Sie sich vorstellen können, haben wir Grünen damit ein bisschen ein Problem. Wir fänden es sinnvoller, zu ratifizieren und zu sagen: Und jetzt machen wir dann!, denn dieses Warten, bis man endlich so weit kommt, dass man da Umsetzungsschritte setzt, dauert einfach auch in diesem Fall schon sehr lange, etwa in dem Bereich, den das Protokoll vorsieht.
Da geht es zum Beispiel darum, dass die Mitglieder von Einrichtungen wie zum Beispiel dem Österreichischen Menschenrechtsbeirat unabhängig sein sollten. Das fordert dieses Zusatzprotokoll.
Der zweite Punkt ist, dass es ein Mandat für alle möglichen Orte einer Freiheitsentziehung geben soll, nämlich auch für eine Justizanstalt, für die Psychiatrie, und dass sich der Menschenrechtsbeirat dazu schon vor zwei Jahren Gedanken gemacht hat. Das Papier, das damals vorgeschlagen wurde, liegt bis heute nicht vor. Das soll angeblich bis Jahresende fertig sein, aber dieser Prozess der Umsetzung dauert einfach schon sehr lange, und ich befürchte, wenn diese Zögerlichkeit andauert, dann wird die Umsetzung noch viel länger dauern. Deshalb wäre es uns wichtig, diesen Schritt der Ratifizierung zu setzen, um weitermachen zu können, und nicht erst auf jenen Zeitpunkt zu warten, wenn das schon alles geplant ist.
Aber im Großen und Ganzen sind wir froh, dass es diesen Antrag gibt.
Das Problem ist halt manchmal, wenn solche Anträge des Parlaments dann – jetzt auch im Sinne eines Vier-Parteien-Antrags – da sind: Wünschen würde ich mir – und das ist jetzt an die Regierungsfraktionen gerichtet und auch an den Herrn Staatssekretär – und sinnvoll wäre es natürlich auch, wenn solche Anträge dann bis hin zu Bundeskanzler Schüssel gelangen, dass er, wenn er morgen in Washington mit dem US-Präsidenten Bush spricht, die Dinge wirklich so klar anspricht, wie sie in diesem